Hast du dein Unternehmen in den letzten 2 Jahren neu gegründet? Dann hast du sicher auch schon von der Jungunternehmerbegünstigung in der Sozialversicherung gehört.
Diese Begünstigung heißt, dass für dich in der Kranken- sowie in der Pensionsversicherung in den ersten zwei Kalenderjahren deiner selbstständigen gewerblichen Tätigkeit fixe Mindestbeitragsgrundlagen gelten. Diese sollen deine finanzielle Situation in der Anfangsphase erleichtern.
Die Mindestbeitragsgrundlage beträgt für das Jahr 2024 monatlich 518,44 EUR, was der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze entspricht. Aber was heißt das nun konkret für dich?
Beiträge im 1. und 2. Kalenderjahr
In den ersten beiden Jahren deiner Selbstständigkeit werden dir für die Sozialversicherung fixe Beiträge pro Monat vorgeschrieben:
Krankenversicherung (KV): 35,25 EUR
Pensionsversicherung (PV): 95,91 EUR
Unfallversicherung (UV): 11,35 EUR
Selbstständigenvorsorge (SV): 7,93 EUR
Das ergibt insgesamt 150,44 EUR pro Monat, 451,32 EUR pro Quartal oder 1.805,28 EUR pro Jahr.
Beiträge ab dem 3. Kalenderjahr
Ab dem 3. Jahr wird dann die vorläufige Beitragsgrundlage von der endgültigen Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres abgeleitet. Dh, liegen deine versicherungspflichtigen Einkünfte über 518,44 EUR monatlich, kommt es zu einer Nachbelastung von Beiträgen. Sobald also dein Einkommensteuerbescheid für dein erstes Jahr der Selbständigkeit bei der SVS vorliegt, erfolgt die Nachbelastung, wenn deine Einkünfte in diesem Jahr über 518,44 EUR monatlich lagen.
Eine Nachbelastung erfolgt für die ersten beiden Jahre allerdings nur für die Pensionsversicherung. Das ist ein weiteres Plus dieser Begünstigung. Das bedeutet, dass die Krankenversicherungsbeiträge der ersten beiden Jahre tatsächlich fixe Beträge sind und du hier keine Nachzahlung zu erwarten hast. Lediglich die Pensionsversicherung wird auch für die ersten beiden Jahre nachbemessen.
Du kannst dich über eine evtl. Nachbelastung aber auch im Vorhinein informieren, um dich rechtzeitig darauf vorzubereiten. Hier bietet dir zB der SV- und Steuer-Rechner der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) der WKO einen guten Überblick über deine voraussichtliche Nachbelastung zur Sozialversicherung. Ist also mit einer Nachbelastung zu rechnen, kannst du das bereits in deinen Jahresplanungen berücksichtigen oder freiwillige Vorauszahlungen leisten.
Was muss ich tun, damit ich die Jungunternehmerbegünstigung erhalte?
Die gute Nachricht ist, du musst für diese Begünstigung nichts tun. Die Vorschreibung der Sozialversicherung übermittelt dir die SVS automatisch mit jedem Quartal und auch die Nachbemessung erfolgt automatisch, sobald der Einkommensteuerbescheid bei der SVS vorliegt.
Birgits Kreativität ist grenzenlos. Seit 2010 liefert sie als Content Manager Texte, Beiträge und Inhalte für ProSaldo.net und begeistert die Zielgruppe mit Inhalten rund um das Thema Selbstständigkeit.