Dein Online-Anlagenverzeichnis
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Was ist das Anlagenverzeichnis (AVZ)?
Das Anlagenverzeichnis gibt einen Überblick über alle Anlagegüter und ist für österreichische Unternehmen sowohl in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als auch in der doppelten Buchhaltung verpflichtend.
Wieso musst du ein Anlagenverzeichnis führen?
Unternehmer müssen Anlagegüter (ausgenommen sind sog. „Geringwertige Wirtschaftsgüter“) über die geschätzte Nutzungsdauer als Ausgabe geltend machen – üblicherweise jährlich durch einen fixen Betrag (lineare Abschreibung), was in einem Anlagenverzeichnis gemäß § 7 Abs. 3 EStG zu dokumentieren ist. Seit 2020 kann für bestimmte Investitionen alternativ eine degressive Abschreibung in der Höhe von bis zu 30 % geltend gemacht werden.
Was gehört in ein AVZ?
Das AVZ soll folgende Angaben enthalten:
- genaue Bezeichnung des Anlagegutes
- Anschaffungstag bzw. Tag der Inbetriebnahme des Anlagegutes (Tag, Monat, Jahr)
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
- Name und vollständige Anschrift des Lieferanten
- betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (in Österreich teilweise gesetzlich festgelegt)
- jährlich abzusetzender AfA-Betrag (Absetzung für Abnutzung)
- Restbuchwert (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Summe der bereits vorgenommenen Abschreibungen)
- laufende Nummerierung
Sofern ein Anlagegut nach beendeter Nutzungsdauer weiterhin verwendet wird, muss es dennoch im Anlagenverzeichnis so lange eingetragen bleiben (mit dem sog. „Erinnerungscent“ oder auf 0 EUR), bis es tatsächlich aus dem Unternehmen ausscheidet (beschädigt, weiterverkauft, gestohlen oder privat übernommen).
Geht ein Anlagegut vor Ablauf der Nutzungsdauer kaputt, darf dieses sofort abgeschrieben werden. Es empfiehlt sich, auch die Ausscheidung eines Anlagegutes zu dokumentieren (Entsorgungsschein ablegen etc.), insbesondere dann, wenn dies vorzeitig passiert.
Wie wird ein AVZ geführt?
Für das Führen des Anlagenverzeichnisses gibt es keine formalen Vorgaben. Es kann also auch ein Tabellenkalkulationsprogramm verwendet werden. Wichtig dabei ist aber immer darauf zu achten, alle verpflichtenden Angaben zu machen (siehe oben).
Sofern ein Anlagegut nicht mehr als 800 € kostet, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden („Geringwertiges Wirtschaftsgut“).
Es ist darauf zu achten, dass die jährlichen AfA-Beträge immer richtig berechnet werden, da vergessene Abschreibungen in nachfolgenden Jahren nicht mehr nachgeholt werden dürfen.
Wie funktioniert das in ProSaldo.net?
Im Modul „Anlagenverzeichnis“ kannst du Anlagegüter erfassen, Abschreibungspläne festlegen und die dazugehörige Auswertung abrufen. Eine Anlage kann mit wenigen Klicks und durch Ausfüllen der Pflichtfelder erfasst werden. Unter „Abschreibungsart“ wählst du im Dropdown-Menü je nach Bedarf “Linear halbjährlich”, “Sofortabschreibung für GWG” oder “Keine Abschreibung”.
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