HomeBlogSelbstständigeMutterschutz für EPU in Österreich: Was Sie darüber wissen müssen

Mutterschutz für EPU in Österreich: Was Sie darüber wissen müssen

Lies mehr über gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz, Infos zu Betriebshilfe und Wochengeld sowie die Voraussetzungen und Dauer des Bezugsrechts


Viele Unternehmen werden heutzutage von Frauen gegründet. In Wien beispielsweise wird beinahe die Hälfte der Neugründungen von Frauen durchgeführt. Wenn man dann nochmals einen näheren Blick auf die Zahlen wirft, sieht man, dass nur 30% dieser Unternehmerinnen Kinder unter 15 Jahren haben. Der erste Eindruck wäre nun, dass sich die Verantwortung für ein eigenes Unternehmen und für Kinder ausschließen. Aus diesem Grund beschäftigt sich dieser Blogartikel mit dem Thema „Mutterschutz für EPU in Österreich“, um herauszufinden, welchen Herausforderungen sich Unternehmerinnen, die Mütter werden, stellen müssen.

Gesetzliche Bestimmungen zum Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz regelt, dass bestimmte Schutzbestimmungen einzuhalten sind. Während sich bei unselbständig tätigen Müttern der Arbeitgeber um bestimmte Fragen kümmert, wie bspw. „Wie komme ich ohne die Mitarbeiterin während ihrer Abwesenheit aus?“, sind selbstständig tätige Frauen mit diesen Fragen auf sich alleine gestellt. Das stellt Ein-Personen-Unternehmen in Mutterschutz-Zeiten vor große Herausforderungen.

Betriebshilfe in Anspruch nehmen

Einer der Gründe, warum sich Mutterschaft und Verantwortung für ein eigenes Unternehmen schwer vereinbaren lassen, ist mit Sicherheit die Sorge um den eigenen Betrieb. Für diese Fälle gibt es die sogenannte Betriebshilfe. Während der Abwesenheit der Unternehmerin aufgrund der Schwangerschaft, kümmert sich eine Person um den Betrieb. Der werdenden Mutter steht eine Liste von Betriebshilfevereinen zur Verfügung, und wenn sie Betriebshilfe in Anspruch nehmen möchte, so kann sie direkt beim entsprechenden Verein einen Antrag stellen. Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer.

Wochengeld

Eine andere Möglichkeit wäre das Wochengeld in Anspruch zu nehmen, um eben die finanziellen Probleme während der Abwesenheit im Griff zu haben. Mit der Anhebung des Wochengelds auf aktuell EUR 52,69 pro Tag versuchte man, einen Teil der gesetzlichen Benachteiligungen von selbstständigen Müttern aufzuheben.

Voraussetzungen und Dauer

Es besteht die Möglichkeit, entweder Wochengeld oder Betriebshilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Betriebshilfe oder Wochengeld ist, dass die werdende Mutter in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.

Die Mutter kann Betriebshilfe oder Wochengeld für die Dauer der letzten acht Wochen vor der Entbindung, für den Entbindungstag selbst und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung in Anspruch nehmen.