Gerade als Startup sprudelt die eigene Kreativität nur so und man entwickelt innovative und erfolgsversprechende Ideen. Das eigene Produkt, die eigene Idee möchte man dann auch mit einem passenden Namen versehen und diesen Namen schützen lassen, damit dieser von keinem anderen verwendet wird. Woher weiß man jedoch, ob der Name nicht schon geschützt ist und wenn nicht, wie schütze ich mein gedankliches Gut, meine Idee, meinen Produktnamen entsprechend dem österreichischen Markenrecht?
Was ist eine Marke lt. Markenrecht?
Die einschlägigen Bestimmungen zum Markenrecht finden Sie grundsätzlich im Markenschutzgesetz (MSchG).
Im § 1 MSchG definiert der Gesetzgeber als Marke grundsätzlich alle Zeichen, die dazu geeignet sind, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Ein wichtiges Merkmal hierbei ist, dass sich die Zeichen grafisch darstellen lassen (z.B. durch Buchstaben, Bilder, Zahlen).
Bei den Marken unterscheidet man grundsätzlich folgende wichtigsten Markenarten:
- Wortmarke: Diese richtet sich grundsätzlich nur nach dem Wortlaut/Namen/Begriff, aufgrund dessen der Produktname bzw. Firmenname erkennbar wird.
- Bildmarke: Bei der Bildmarke erfolgt die Darstellung aufgrund grafischer Elemente ohne jeglichen Schriftzug. (z.B. Symbol des abgebissenen Apfels bei Apple)
- Wortbildmarke: Hierbei kombiniert man Schriftzüge mit grafischen Elementen. D. h. das Zeichen besteht sowohl aus Buchstaben als auch aus grafischen Elementen. (z.B. das VW-Emblem)
Außerdem gibt es noch weitere Markenarten, die jedoch seltener vorkommen:
- 3D-Marke: die eindeutige Form der Ware und/oder Verpackung (z.B. die „Dreiecke“ von Toblerone-Schokolade)
- Farbmarke: z.B Milka-lila oder Nivea-blau
- Klangmarke: kennt man meist aus Radio-/Fernsehwerbung, also Werbemelodien, Intros und Jingles (z.B. der Klingelton in Telekom-Werbespots)
Weiters gibt es noch Hologrammmarken, Positionsmarken und Tastmarken. Als Marke schwierig bis nicht registrierbar sind Bewegungsmarken, Signalmarken, Geruchs- und Geschmacksmarken (weil nicht grafisch darstellbar). Ein Ausnahme bilden hier die Geruchsmarken: Falls ein Geruch ausreichend beschrieben werden kann, kann die Markeneintragung erfolgen.
Siehe auch https://www.patentamt.at.
Welche Zeichen sind lt. Markenrecht von einer Registrierung ausgeschlossen?
Welche Zeichen von der Registrierung ausgeschlossen sind, regelt der § 4 MSchG. Hierzu zählen u.a.
- Zeichen, die nicht als Marke gem. § 1 MSchG eintragungsfähig sind;
- Zeichen, die dazu geeignet sind, über die Beschaffenheit bzw. Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu täuschen. (z.B. die Angabe des Zusatzes „Bio“, obwohl das Produkt aus keiner biologischen Herstellung stammt);
- Zeichen, die gegen die guten Sitten bzw. die öffentliche Ordnung verstoßen;
- Zeichen, die ausschließlich aus Hoheitszeichen, Staatswappen, Staatsfahnen, Wappen inländischer Gebietskörperschaften bestehen.
Warum sollte man seine Marke schützen lassen?
Mit der Eintragung Ihrer Marke schützen Sie diese vor Nachahmern und verhindern einen beabsichtigen/unbeabsichtigten Eingriff in Ihre Marke.
Sie erhalten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen das Recht, gegen andere Personen vorzugehen, welche das gleiche oder ein ähnliches Zeichen für die gleichen bzw. ähnlichen Waren oder Dienstleistungen verwenden und aufgrund dessen eine Verwechslungsgefahr gegeben ist.
Welche Möglichkeiten zum Schutz der Marke gibt es?
Je nachdem auf welches Gebiet sich der Schutz erstrecken soll, haben Sie hier folgende Möglichkeiten:
- Nationale Anmeldung: Der Schutz der Marke erstreckt sich auf jenes Land, in welchem der Schutz gewünscht ist (z.B. das Staatsgebiet Österreich).
- Internationale Anmeldung: Hierbei gibt man jene Staaten an, in welchem die Marke geschützt werden soll. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine nationale Anmeldung erfolgt.
- EU-Marke: Hier erstreckt sich der Schutz über das gesamte Gebiet der EU.
Ich möchte meine Marke schützen. Wie gehe ich vor?
Schützen können Sie Ihre Marke, indem Sie diese ins Markenregister eintragen lassen. Hierbei empfiehlt sich grundsätzlich folgende Vorgehensweise:
Schritt 1: Informationssammlung im Vorfeld
Informieren Sie sich im Vorfeld, ob es bereits eine derartige „Marke“ bzw. ähnliche Marken gibt, die bereits mittels Eintragung im Markenregister geschützt sind. Nützliche Hilfsmittel hierbei sind u.a.:
- das Internet: Hier können Sie mit Hilfe von Suchmaschinen nach „Ihrer“ Marke, bzw. ähnlichen Bezeichnungen oder Produkten recherchieren.
- das Auskunftsportal des österreichischen Patentamts für alle in Österreich gültigen Marken: http://see-ip.patentamt.at/
- eine Auskunftserteilung durch die Servicestellen des Patentamts: Hier kann Ihnen auf Antrag Auskunft zu ähnlichen bzw. identen Wortlaut Ihrer Marke erteilt werden. Eine allgemeine Auskunft, ob eine bestimmte Marke schon angemeldet ist, ist kostenlos.
- juristische Unterstützung durch einen Anwalt, der im besten Fall auf Markenrecht spezialisiert ist.
Schritt 2: Markenanmeldung
Die Anmeldung zum Markenschutz erfolgt grundsätzlich über das Patentamt (www.patentamt.at). Diesem obliegt die Führung des Markenregisters. Die Anmeldung zur Registrierung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen (§ 16/2 MSchG), entweder online oder in Papierform. Für Papieranmeldungen stehen Formulare des Patentamts zur Verfügung.
Folgende Angaben sind bei einer Anmeldung mittels Formular jedenfalls zu machen:
- Angabe jener Waren/Dienstleistungen, für welche die Marke geschützt werden soll;
- Angabe der Marke, die geschützt werden soll;
- Angaben der persönlichen Daten des Anmelders (Name und Anschrift) sowie seine Unterschrift.
Die Kosten zur Eintragung/Anmeldung der Marke belaufen sich derzeit (Stand 10/2016) auf EUR 372,-, wobei hier ebenfalls ein Druckkostenbeitrag sowie eine Gebühr zur Bestätigung der Registrierung inkludiert sind.
Schritt 3: Prüfungsverfahren
Hier wird die eingebrachte Anmeldung u.a. auf ihre Gesetzmäßigkeit geprüft. Außerdem erhält der Anmelder im Zuge des Verfahrens das Ergebnis einer „Ähnlichkeitsrecherche“, welche im Zuge der Prüfung vom Patentamt vorzunehmen ist (§ 21/1 MSchG).
Im Zuge dieser Ähnlichkeitsrecherche wird überprüft, ob es bereits gleiche bzw. ähnliche Marken gibt, welche registriert/geschützt sind.
Auf Grundlage des Ergebnisses dieser Ähnlichkeitsrecherche entscheidet der Anmelder selbst, ob er die Registrierung durchführen möchte (sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind) oder die Anmeldung zurückzieht.
Ob und in welcher Höhe Ihnen die Kosten beim Zurückziehen der Anmeldung rückerstattet werden, finden Sie hier: https://www.patentamt.at/gebuehren/