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Die SEPA Zahlungsanweisung

Seit 1.7.2008 liegen bei den Banken die SEPA-Zahlungsanweisung auf und können bis 31.12.2012 parallel zum Inlandszahlschein verwendet werden.


Bereits seit einigen Jahren ist die Umstellung von den bisherigen (pro EU-Land unterschiedlichen) Zahlungsformularen in Vorbereitung. Seit 1. Juli 2008 liegen bei den österreichischen Banken die SEPA Zahlungsanweisungen auf und können bis 31.12.2012 parallel zum Inlandszahlschein verwendet werden.

Ab 01.01.2013 werden die österreichischen Banken voraussichtlich keine Inlands-Zahlscheine mehr annehmen. Stattdessen sind nur mehr die europaweit einheitlichen SEPA Zahlungsanweisungen zu verwenden.

Unterscheidungsmerkmale

Empfängerbank

[siehe unten Musterzahlschein Markierung „1“]

Bei den Inlandszahlscheinen wurde die Empfängerbank über die in Österreich fünfstellige Bankleitzahl („BLZ“) bekanntgegeben.

Auf den SEPA-Zahlscheinen wird stattdessen (nur verpflichtend, wenn es sich um keine österreichische Empfängerbank handelt) der BIC (Abkürzung für „Business Identifier Code“) angegeben. Der 11stellige BIC besteht aus Buchstaben oder einer Buchstaben-/Ziffern-Kombination.

Die letzten 3 Stellen definieren die Bankfiliale und werden von manchen Banken nicht verwendet. In diesem Fall können die letzten 3 Stellen weggelassen oder (wenn im elektronischen Zahlungsverkehr verpflichtend 11 Stellen eingegeben werden müssen) mit XXX aufgefüllt werden.

Konto-Identifikation

[siehe unten Musterzahlschein Markierung „2“]

Das Konto wurde im bisherigen Zahlungsverkehr über die Kontonummer angegeben. Im SEPA-Zahlungsverkehr wird das Konto über die IBAN („International Bank Account Number“) definiert.

Die IBAN kann je nach EU-Land bis zu 34 Stellen unterschiedlich lang sein. Die österreichische IBAN umfasst 20 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen:

Stelle 1 bis 2: Ländercode; für Österreich AT

Stelle 3 bis 4: Prüfsumme, die gewährleistet, dass die gesamte IBAN korrekt geschrieben oder eingegeben wurde.

Stelle 5 bis 9: bisherige 5-stellige Bankleitzahl

Stelle 10 bis 20: bisherige Kontonummer, bei kürzeren Kontonummern vorne mit Nullen aufgefüllt.

Beispiel-IBAN: AT 21 12345 00000654321

AT = Österreich

21 = Prüfziffer

12345 = Bankleitzahl

00000654321 = Kontonummer 654321 mit Nullen auf 11 Stellen aufgefüllt

Somit ist es grundsätzlich auf einen Blick möglich, die bisherige Bankverbindung aus BLZ und Kontonummer aus der IBAN herauszulesen.

Allerdings verwenden einige Banken, die aus Bankenzusammenschlüssen Konten zu verschiedenen Bankleitzahlen haben, nur mehr eine Bankleitzahl für die IBAN. Beispielsweise haben Konten der ehemaligen Creditanstalt, die im Inlandszahlungsverkehr weiter mit Bankleitzahl 12000 geführt wurden, in der IBAN 11000 als Bankleitzahl.

Zahlungszuordnung

[siehe unten Musterzahlschein Markierung „3“]

Um dem Lieferanten die Zuordnung der eingehenden Zahlung zu erleichtern, konnte dieser auf der Inlands-Überweisung unter dem Formular eine sogenannte „Codierzeile“ eindrucken, in welcher er mit maximal 12 Ziffern die Kundendaten definieren konnte. Diese 12 Ziffern enthielten idR die Kundennummer oder die Rechnungsnummer oder auch eine Kombination aus beiden.

Für den Zahlungspflichtigen erkennbar waren diese Kundendaten meist durch den Zahlscheinaufdruck „Bei Internetbanking-Überweisungen geben Sie bitte … im Feld Kundendaten an.“

Auf der SEPA-Zahlungsanweisung wurden die Kundendaten durch das Feld „Zahlungsreferenz“ ersetzt. Die Zahlungsreferenz darf bis zu 34 Stellen lang sein und auch Buchstaben enthalten. Die Zahlungsreferenz finden Sie in einem durchgehend rot hinterlegten Balken ca. in Mitte des Formulares. Bei einer Überweisung über Internet-Banking finden Sie bei der SEPA-Überweisung ebenso das Feld „Zahlungsreferenz“ anstatt der bisherigen Kundendaten.

Muster der SEPA Zahlungsanweisung:

Zahlungsanweisung