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Die Registrierkassa

Wie funktioniert eine Registrierkassa? Was benötigst du alles dafür und was musst du bei der Registrierkassa beachten?


Da das Zulegen einer Registrierkassa für immer mehr Selbstständige ein wichtiges Thema geworden ist, möchten wir in unserem Blogbeitrag die wichtigsten Infos sowie das tägliche Arbeiten mit einer Registrierkassa kurz zusammenfassen.

Was versteht man genau unter einer Registrierkassa? Welche Geräte/Software sind einsetzbar? 

Im ersten Moment denkt man bei dem Wort Registrierkassa klassischerweise an die Kassa, die in einem Handelsgeschäft zu sehen ist. Dies ist aber nicht zwangsläufig der Fall. Kassen können neben Waagen und Taxameter auch Softwareprogramme sein, die auf normalen PCs oder Laptops installiert werden. Aber es gibt auch Apps für Smartphones und Tablets.

Einzige Vorgabe für das jeweilige System: es muss die Registrierkassensicherheitsverordnung erfüllen, das bedeutet im Wesentlichen, dass (seit 1.4.2017) jeder Bon signiert und ein Datenerfassungsprotokoll geführt werden muss.

Wann muss ich eine Registrierkassa verwenden?

Seit 1.1.2016 gelten für Betriebe neue Aufzeichnungspflichten für alle Barumsätze.

Wenn der Jahresumsatz im Betrieb netto € 15.000,- und die Barumsätze dieses Betriebes netto € 7.500,- im Jahr überschreiten, ist für den jeweiligen Betrieb zwingend die Einzelerfassung der Barumsätze mittels elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden. Zu den „Barumsätze“ zählen auch vor Ort Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte, das einlösen von Barschecks oder ausgegebenen Gutscheinen, Bons, etc.

Bitte beachte dass erst beide Grenzen überschritten sein müssen, damit eine Registrierkassenpflicht besteht.

Was brauchst du für die Verwendung einer Registrierkassa?

Wie lege ich die Kassa in ProSaldo.net an?

Lies dazu unseren Blogbeitrag, wie du die Registrierkassa in ProSaldo.net anlegst.

Wie arbeite ich mit der Registrierkassa?

Bei Barzahlungen ist immer ein Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen, bzw. zur Verfügung zu stellen. Der Beleg kann auch elektronisch erstellt werden, z. B. mittels E-Mail oder Web-Download. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beleg unmittelbar im Zusammenhang mit der Barzahlung durch die Registrierkasse erstellt und signiert wird. Weiters muss der Beleg tatsächlich dem Kunden übermittelt werden und dieser muss auch beim Verlassen des Geschäfts vorzeigbar sein.

Notwendiger Inhalt eines Kundenbelegs:

Was bedeutet der Begriff der „handelsüblichen Bezeichnung“?

Wenn du deine Artikel in der Kassa anlegst, bist du verpflichtet die Artikel so anlegst, das man mit einem Blick sieht was hier verkauft wurde. Die Verwendung von allgemeinen Sammelbegriffen oder Gattungsbezeichnungen ist NICHT zulässig. Die Bezeichnung muss so gewählt sein, dass Waren und Dienstleistungen identifiziert werden können.

Hier ein paar Beispiele:

Branche
Zulässige Warenbezeichnung
Keine zulässige Warenbezeichnung
BlumengeschäftRosen, Tulpen, NelkenBlumen
BekleidungsgeschäftLatzhose blau, Gr. 52
Windjacke grün, Gr. 50
Kleidung
ElektronikgeschäftMarke und Typ des Handys, der Waschmaschine, des TV-Gerätes, Kabel, Stecker, Schalter, FaxgerätElektronikgerät, Haushaltsgerät, Audiogerät, Telefon, Lampe
FrisörHerren-/, Damenschnitt, Aufsteckfrisur, Eindrehen, Färben, SchuppenshampooFrisörleistung, Haarpflegeprodukt
TrafikZigaretten oder Zigarren bestimmter Marken, bestimmte ZeitungRauchwaren, Druckwaren
Beispiele für zulässige und unzulässige Warenbezeichnungen

Müssen bei Registrierkassen auch die Ausgaben erfasst werden?

Damit in der Registrierkasse dein Kassenstand stimmt, solltest du hier die Ausgaben erfassen, auch wenn keine gesetzliche Vorschrift dafür besteht. Bitte beachte dazu, dass die Ausgaben auch unabhängig davon buchhalterisch erfasst werden müssen.

Regelmäßige Aufgaben im laufenden Betrieb

Zusätzlich zum Tagesgeschäft sind noch weitere Aufgaben im laufenden Betrieb zu erledigen.

Monatlich

Monatlich ist ein Kassenabschluss zu erzeugen. Dieser soll auch der letzte Beleg des Monats sein. Im Regelfall wird dein Kassensystem dafür eine eigene Funktion (Monatsabschluss) anbieten. In Monaten, in denen die Kasse nicht in Betrieb war, ist auch kein Monatsabschluss notwendig.

Vierteljährlich

Das vollständige Datenerfassungsprotokoll ist zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen Medium zu sichern. Als geeignete Medien gelten beispielsweise externe Festplatten, USB-Sticks und Speicher externer Server, die vor unberechtigten Datenzugriffen geschützt sind. Die in der RKSV verlangte Unveränderbarkeit des Inhaltes der Daten ist durch die Signatur bzw. das Siegel und insbesondere durch die signierten Monatsbelege gegeben. Idealerweise sollte die Sicherung direkt nach dem Monatsabschluss (Monatsbeleg) erfolgen. Bewahre die Sicherung mindestens sieben Jahre auf.

Am Ende des Jahres

Am Jahresende ist der Jahresbeleg zu prüfen. Diesen kannst du nach dem Abschluss des Monats Dezember prüfen lassen, gehe genauso vor wie bei der Prüfung des Startbelegs.

Quellen:
Anmeldung und Betrieb von Registrierkassen (WKO)
Handbuch Registrierkassen (BMF)
Die Registrierkassenpflicht (WKO)