Privatentnahme

Was ist eine Privatentnahme?

Die Privatentnahme bezeichnet den Vorgang, bei dem du als Unternehmer Werte (Geld oder Sachwerte) aus deinem Betriebsvermögen für private Zwecke entnimmst. Dies ist insbesondere bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z.B. Offene Gesellschaften (OG) oder Kommanditgesellschaften (KG)) relevant, da hier die Unternehmensfinanzen und dein privates Vermögen steuerlich eng miteinander verknüpft sind.

In Österreich sind Privatentnahmen grundsätzlich erlaubt und üblich, da dein Unternehmen als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter nicht als eigenständiges Steuersubjekt gilt. Stattdessen wird das Einkommen des Unternehmens dir als Unternehmer direkt zugerechnet und entsprechend deiner persönlichen Einkommensteuer unterworfen.

Buchhalterische und steuerliche Behandlung

Buchhalterische Erfassung

Für eine transparente und ordnungsgemäße Buchführung ist es unerlässlich, Privatentnahmen korrekt zu verbuchen. Sie werden auf einem separaten Konto im Eigenkapitalbereich der Bilanz erfasst. Es ist wichtig, dass du alle Entnahmen lückenlos dokumentierst, um bei steuerlichen Prüfungen nachweisen zu können, dass die Entnahmen korrekt behandelt wurden.

Steuerliche Aspekte

Es ist zu beachten, dass die Entnahme von Sachwerten (z.B. Waren oder Betriebsausstattung) zu einer sogenannten Entnahmeversteuerung führen kann. In diesem Fall musst du den entnommenen Gegenstand mit dem Teilwert (in der Regel der aktuelle Marktwert) ansetzen und diesen Wert als Betriebseinnahme verbuchen. Darauf sind dann entsprechende Steuern (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) zu entrichten.

Wichtige Überlegungen und Tipps

Planung und Dokumentation

Eine sorgfältige Planung und Dokumentation deiner Privatentnahmen ist essentiell. Nicht nur, um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sondern auch, um die Liquidität und das Eigenkapital deines Unternehmens nicht unnötig zu schmälern. Es empfiehlt sich, regelmäßige Entnahmen zu planen und diese im Einklang mit den betrieblichen Erfordernissen und deinen privaten Bedürfnissen festzulegen.

Abgrenzung zu Betriebsausgaben

Achte darauf, private Ausgaben und Betriebsausgaben strikt voneinander zu trennen. Unklare Verhältnisse können bei einer steuerlichen Prüfung zu Problemen führen. Ausgaben, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind (gemischte Aufwendungen), müssen entsprechend aufgeteilt werden.

Beratung in Anspruch nehmen

Die Materie der Privatentnahmen ist komplex und die steuerlichen Rahmenbedingungen können sich ändern. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig von einem Steuerberater beraten zu lassen. Dieser kann nicht nur bei der korrekten Verbuchung und Dokumentation unterstützen, sondern auch dabei helfen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.

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