Offenlegungspflicht

Was ist die Offenlegungspflicht?

Die Offenlegungspflicht ist ein zentraler Begriff im österreichischen Unternehmensrecht. Sie bezeichnet die Verpflichtung von Unternehmen, bestimmte Informationen, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse und Geschäftszahlen, öffentlich zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung dient der Transparenz und ermöglicht es Gläubigern, Kunden, Geschäftspartnern und anderen Interessenten, einen Einblick in die finanzielle Situation eines Unternehmens zu erhalten. Die rechtliche Grundlage für die Offenlegungspflicht bildet in Österreich das Unternehmensgesetzbuch (UGB). Es legt fest, welche Unternehmen unter welche Umständen zur Offenlegung verpflichtet sind.

Umfang und Ausnahmen

Die Offenlegungspflicht betrifft in erster Linie Kapitalgesellschaften und so genannte kapitalistische Personengesellschaften. Je nach Art und Unternehmensgröße sind sie verpflichtet, ihren Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang), Lagebericht sowie gegebenenfalls den Corporate Governance-Bericht und den Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen nach ihrer Behandlung in der Hauptversammlung (Generalversammlung) mit einem Bestätigungsvermerk beim Firmenbuch offenzulegen. Dies muss grundsätzlich in elektronischer Form geschehen. Gesellschaften mit einem Jahresumsatz bis zu 70.000 Euro können den Jahresabschluss entweder in Papierform oder elektronisch einreichen.

Fristen

Die Offenlegung muss grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen, indem die entsprechenden Unterlagen elektronisch beim Firmenbuch eingereicht werden.

Die fristgerechte und ordnungsgemäße Offenlegung der Geschäftszahlen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen für die Seriosität und Zuverlässigkeit deines Unternehmens. Eine transparente Darstellung der wirtschaftlichen Lage schafft Vertrauen bei deinen Geschäftspartnern und Kunden und kann somit zu einer positiven Geschäftsentwicklung beitragen. Auch für die interne Steuerung und Kontrolle ist es von Vorteil, wenn die relevanten Zahlen und Fakten übersichtlich und klar dargestellt werden. Dies ermöglicht eine realistische Einschätzung der eigenen wirtschaftlichen Situation und erleichtert die Planung und Steuerung deines Unternehmens.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Bei Nichtbeachtung der Offenlegungspflicht drohen empfindliche Strafen. Zudem kann die Nichtbeachtung der Offenlegungspflicht das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden und Gläubigern erheblich beeinträchtigen und somit negative Auswirkungen auf das Unternehmensimage und die Geschäftsbeziehungen haben.

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