Gewinnermittlung

Was ist die Gewinnermittlung?

Der Begriff „Gewinnermittlung“ in Bezug auf die Buchhaltung bezeichnet den Prozess der Berechnung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für ein Geschäftsjahr.

Damit erhältst du als Unternehmer Aufschluss über den wirtschaftlichen Erfolg deines Unternehmens. Die Gewinnermittlung ist nicht nur für die interne Unternehmenssteuerung von Bedeutung, sondern auch für die Berechnung der Steuerlast sowie für die Präsentation deines Unternehmens gegenüber Investoren, Banken und anderen Stakeholdern.

In Österreich gibt es verschiedene Methoden der Gewinnermittlung, die je nach Unternehmensform, Größe und Buchführungspflicht angewendet werden. Im Folgenden erhältst du einen detaillierten Überblick über die Grundlagen der Gewinnermittlung in der Buchhaltung.

Grundlagen der Gewinnermittlung

Der Gewinn eines Unternehmens wird als Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen einer Abrechnungsperiode definiert. In der Buchhaltung wird dieser durch verschiedene Methoden ermittelt, die auf den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) basieren. Die Wahl der Methode hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Rechtsform deines Unternehmens, der Umsatzhöhe und ob du zur doppelten Buchführung verpflichtet bist oder nicht.

Methoden der Gewinnermittlung

In Österreich sind hauptsächlich zwei Methoden der Gewinnermittlung verbreitet: die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) und der Betriebsvermögensvergleich, der auf der doppelten Buchführung basiert.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die vor allem von Einzelunternehmern und kleinen Unternehmen genutzt wird, die nicht buchführungspflichtig sind. Bei dieser Methode werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Wirtschaftsjahres. Wichtig ist hierbei, dass die EAR auf einer Cash-Basis arbeitet, das heißt, Einnahmen und Ausgaben werden zum Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses erfasst. Forderungen und Verbindlichkeiten werden erst bei Zahlung berücksichtigt.

Betriebsvermögensvergleich (Doppelte Buchführung)

Für größere Unternehmen oder jene, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet sind, ist die doppelte Buchführung mit Betriebsvermögensvergleich die gängige Methode der Gewinnermittlung. Hierbei wird der Gewinn als Differenz des Betriebsvermögens am Ende des Wirtschaftsjahres im Vergleich zum Anfang des Jahres ermittelt, korrigiert um Einlagen und Entnahmen. Diese Methode ist komplexer als die EAR, da sie nicht nur die tatsächlichen Geldflüsse, sondern auch Forderungen, Verbindlichkeiten, Abschreibungen und Rückstellungen berücksichtigt. Die doppelte Buchführung gibt ein genaueres Bild der finanziellen Lage des Unternehmens, ist jedoch auch mit einem höheren Aufwand verbunden.

Steuerliche Aspekte der Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung hat direkte Auswirkungen auf die Steuerlast deines Unternehmens. In Österreich unterliegt der Gewinn der Körperschaftsteuer (für Kapitalgesellschaften) oder der Einkommensteuer (für Einzelunternehmer und Personengesellschaften). Es ist wichtig, dass die Gewinnermittlung korrekt und nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Nicht alle Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden. Es ist entscheidend, dass du dich über die Absetzbarkeit bestimmter Ausgaben informierst, um die Steuerlast korrekt zu berechnen. Beispielsweise sind betrieblich veranlasste Ausgaben in der Regel absetzbar, während Ausgaben für private Zwecke nicht abgezogen werden dürfen.

Abschreibungen und Rückstellungen

Abschreibungen auf Anlagevermögen und die Bildung von Rückstellungen sind wichtige Faktoren in der Gewinnermittlung, besonders bei der doppelten Buchführung. Sie ermöglichen es, größere Ausgaben über mehrere Jahre zu verteilen und Risiken und zukünftige Verpflichtungen in der Buchhaltung zu berücksichtigen.

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