HomeBlogTippsEnergiekostenzuschuss für Neue Selbstständige in Österreich 2024

Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige in Österreich 2024

Mit dem Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige sollen die hohen Energiepreise abgefedert werden. Wie du zu dem Zuschuss kommst, liest du hier.


Auch heuer gibt es einen Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige. Diese Maßnahme soll der Abfederung der hohen Energiepreise dienen.

Was ist der Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige?

Der Zuschuss wurde 2023 als Pendant zum Energiekosten-Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe im Rahmen des Anti-Teuerungspakets beschlossen.

Dieses Energiekostenzuschuss-Pauschalfördermodell wurde – über eine Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) – auf den Personenkreis der „Neuen Selbstständigen“ übertragen.

Wer erhält den Zuschuss?

Anspruch auf den Energiekostenzuschuss haben alle Neuen Selbstständige gem. Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), die zwischen 1. Jänner 2023 und 31.Dezember 2023 durchgehend in der Krankenversicherung pflichtversichert waren. Voraussetzung ist außerdem, dass die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (endgültig bzw. vorläufig) iHv 6.825 € im Dezember 2023 nicht erreicht wurde. Die diesbezügliche Prüfung erfolgt zum 1. Juni 2024.

Neue Selbständige sind Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Die Regelung erfolgt ausschließlich im Sozialversicherungsrecht. In der Praxis sind dies vor allem Vortragende, Künstler, Sachverständige, Aufsichtsräte, Journalisten, Schriftsteller und selbstständige Personen im Gesundheitswesen (zB Hebammen).

Keinen Anspruch auf den Energiekostenzuschuss haben jedoch Freiberufler, die (für den erwähnten Zeitraum) eine freiwillige Selbstversicherung in der Krankenversicherung (§ 14a GSVG) oder eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung (§ 14b GSVG) gewählt haben.

Wie hoch ist der Energiekostenzuschuss?

Die Höhe des Energiekostenzuschusses beträgt 410 € und wird im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das dritte Quartal 2024 auf dem Beitragskonto der versicherten, bezugsberechtigten Person automatisch gutgeschrieben.

Birgit Linder

Birgits Kreativität ist grenzenlos. Seit 2010 liefert sie als Content Manager Texte, Beiträge und Inhalte für ProSaldo.net und begeistert die Zielgruppe mit Inhalten rund um das Thema Selbstständigkeit.