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Wissenswertes über die Betriebsprüfung in Österreich

Infos rund um die Betriebsprüfung des Finanzamts in Österreich: Ablauf, Dauer, Tipps sowie zu vermeidende Fehler


Die Finanzverwaltung führt bei Unternehmern und Freiberuflern üblicherweise im Zeitraum von 3-5 Jahren eine Steuerprüfung (auch Betriebsprüfung bzw. offiziell seit Ende 2003 „Außenprüfung der Finanzverwaltung“) durch.

Was ist eine Betriebsprüfung?

Bei einer Betriebsprüfung überprüft ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung besonders die Buchhaltung eines Betriebs. Dabei wird kontrolliert, ob die erfassten Angaben der Wahrheit entsprechen, die Buchhaltung selbst formal korrekt ist bzw. ob irgendwelche Auffälligkeiten oder Ungereimtheiten auftreten.

Wann musst du mit einer Betriebsprüfung rechnen?

Der Zeitraum, der normalerweise geprüft wird, beträgt 3 Jahre, kann aber auch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist ausgedehnt werden. Eine Prüfung erfolgt pro Betrieb nicht in regelmäßigen Abständen, es kann sein, dass dein Betrieb nie geprüft wird, der von deinem Freund dagegen häufig. Die Häufigkeit und Zeitspanne zwischen zwei Prüfungen hängt von vielen Faktoren ab wie zB:

Ablauf der Steuerprüfung

Eine Außenprüfung wird in der Regel eine Woche vor deren Beginn angekündigt, wenn dadurch nicht der Prüfungszweck vereitelt wird (z.B. bei Gefahr im Verzug) und wird grundsätzlich in den Räumen des geprüften Unternehmens durchgeführt. Wenn dies nicht möglich ist, kann sie auch in den Räumlichkeiten des Steuerberaters oder im Finanzamt stattfinden. Durch das zuständige Finanzamt wird für jede Steuerprüfung ein eigener Prüfungsauftrag (mit genauer Anführung der zu prüfenden Steuern und Zeiträume) ausgestellt, der auch vom Steuerprüfer bei Beginn der Prüfung vorzulegen ist.

Es ist zu beachten, dass im Falle von Steuerdelikten eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung spätestens bis zum Beginn der Steuerprüfung abgegeben werden kann.

Nach Beendigung der Steuerprüfung kommt es zu einer Schlussbesprechung, in der das Prüfungsergebnis besprochen wird.

Vorbereitungen für die Steuerprüfung

Für eine optimale Vorbereitung auf eine Außenprüfung gibt es einiges zu beachten:

Grundsätzlich sollte ein Unternehmer seine Geschäfte dauernd so führen, dass er von einer Außenprüfung nichts zu befürchten hat.

Um das Risiko unentdeckter Fehler möglichst gering zu halten, sollten laufende geschäftliche Transaktionen nach bestimmten Regeln unter Berücksichtigung der steuerlichen Effekte abgewickelt werden.

Beispiele dafür sind:

Darüber hinaus sind Transaktionen für steuerliche Zwecke ausreichend zu dokumentieren. So sollten etwa Rechnungen für Werbeaufwendungen, die einen gewissen Erklärungsbedarf haben könnten, durch Broschüren, Fotos oder Kopien einer Anzeige ergänzt werden. Somit muss nicht erst während der Außenprüfung umständlich ein Nachweis erbracht werden. Eine systematische Belegorganisation ist eine Grundvoraussetzung für das rasche Auffinden von Nachweisen in der Form von Belegen, Verträgen oder Vereinbarungen.

Weitere Tipps für die Vorbereitung einer Steuerprüfung:

Keine Sorgen bei der Steuerprüfung:
Tipps für die laufende Buchhaltung & Fakturierung

Relevante gesetzliche Bestimmungen

§§ 147 bis 151 BAO

Birgit Linder

Birgits Kreativität ist grenzenlos. Seit 2010 liefert sie als Content Manager Texte, Beiträge und Inhalte für ProSaldo.net und begeistert die Zielgruppe mit Inhalten rund um das Thema Selbstständigkeit.