7. September 2015 von Aleks M.
Im zweiten Teil unserer Blogreihe zum Thema Steuerreform 2015/2016 (hier finden Sie den ersten Teil) haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen im Bereich Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, Immobilienertragsteuer und Grunderwerbsteuer zusammengefasst.
Die zentralste Änderung in der Umsatzsteuer stellt die Einführung des Umsatzsteuersatzes von 13 Prozent dar. Die wichtigsten Bereiche für die der neue Steuersatz gilt, sind nachfolgend aufgelistet.
Mit der Steuerreform 2015/2016 erhöht sich der Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen von 25 Prozent auf 27,5 Prozent. Der begünstigte Satz in Höhe von 25 Prozent gilt ab dem Jahr 2016 nur mehr für Kapitalerträge aus Geldeinlagen und nicht verbriefte sonstige Forderungen bei Kreditinstituten (z.B. Sparbuch- und Kontozinsen).
Eine Erhöhung der Immobilienertragsteuer von 25 Prozent auf 30 Prozent bringt die Reform ebenfalls mit sich. Zusätzlich wird die Bemessungsgrundlage bei gewissen Grundstückstransaktionen ausgeweitet (Inflationsabschlag entfällt).
Massive Anpassungen ergeben sich durch die Steuerreform 2015/2016 im Bereich der Grunderwerbsteuer. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken ist ab 01.01.2016 nunmehr der Grundstückswert (= Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Das gilt auch bei Erwerben im Familienverband. Details zur Grundlage für die Ermittlung des Grundstückswertes (bzw. Verkehrswertes) sollen zeitnah in einer Verordnung zur Verkehrswertberechnung veröffentlicht werden. Für unentgeltliche Übertragungen im Land- und Forstwirtschaftsbereich bleibt allerdings weiterhin die bisherige Besteuerung erhalten (Hintergrund: Im Jahr 2015 wurden bereits neue Einheitswerte eingeführt.).
Die Berechnung der Grunderwerbssteuer für unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken bemisst sich künftig anhand eines Stufentarifs:
Entgeltliche Übertragungen werden grundsätzlich weiterhin mit 3,5 Prozent besteuert.
Im nächsten Beitrag zum Thema Steuerreform 2015/2016 haben wir die wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug für Sie zusammengetragen.