In Österreich ist die Anzahl von Neugründungen stark steigend. Jeder möchte sein eigener Chef sein. Was Sie sich schon vorab überlegen sollten, ist, welche Rechtsform die richtige ist oder ob Sie sich doch einen Partner dazu holen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Rechtsformen, die man in Betracht ziehen könnte. Bei uns bekommen Sie einen Überblick über die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen.
Einzelunternehmer
Einzelunternehmer ist eine natürliche Person. Dabei handelt es sich um die meist verwendete Rechtsform bei Gründern.
Vorteile/Merkmale:
- rasche und einfache Gründung
- Einnahmen Ausgaben Rechnung (bis zur Erreichung der Bilanzierungspflicht)
- Der Unternehmer kann Arbeitsverträge abschließen und kann sich Erfüllungshilfen suchen.
- Das Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung bzw. mit Rechtskraft des Feststellbescheides.
Nachteile:
- unbeschränkte, persönliche Haftung des Einzelunternehmers
- persönliches Einbringen der gewerberechtlichen Befähigung oder die Einstellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
Personengesellschaft
Natürlich können Sie sich auch für eine Personengesellschaft entscheiden. Hier unterscheidet man zwischen der offenen Gesellschaft (OG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). Bei allen Personengesellschaften handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern.
Die offene Gesellschaft
Vorteile/Merkmale einer offenen Gesellschaft:
- rasche und einfache Gründung (Gesellschaftsvertrag kann auch in mündlicher Form stattfinden; die schriftliche Form ist aber empfehlenswert)
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bis zur Bilanzierungspflicht)
- es genügt, wenn ein Gesellschafter die gewerbliche Berechtigung erbringt
Nachteil einer offenen Gesellschaft:
- persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung der Gesellschafter (auch mit dem Privatvermögen, auch bei Beschränkung der Vertretungs- und/oder Geschäftsführerbefugnis
Bei der Kommanditgesellschaft gibt es mindestens einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten).
Die Kommanditgesellschaft
Vorteile/Merkmale einer Kommanditgesellschaft:
- Haftungsbeschränkung des Kommanditisten
- rasche und einfache Gründung (keine Formvorschriften beim Vertrag)
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bis zur Bilanzierungspflicht)
- flexible Gestaltung der Rolle des Kommanditisten (Kapitalbeteiligung, echtes Dienstverhältnis bzw. selbstständig erwerbstätig)
- es genügt, wenn ein Komplementär gewerberechtliche Befähigung einbringt
Nachteil einer Kommanditgesellschaft:
- persönliche, unbeschränkte und unmittelbare Haftung des Komplementärs
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts schließen sich zwei oder mehrerer natürliche Personen oder Gesellschaften zusammen, die ihre Vermögensgegenstände und ihre Arbeitskraft zusammen nützen wollen. Die GesbR hat bestimmte Schwellenwerte, welche nicht überschritten werden dürfen (Umsatz EUR 700.000,- in zwei auf einander folgenden Jahren). Bei Überschreiten dieser Grenze muss sie als OG oder KG ins Firmenbuch eingetragen werden.
Vorteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- rasche und einfache Gründung
- keine gesetzlichen Formvorschriften für den Gesellschaftsvertrag erforderlich
- keine Mindesteinlage oder Stammkapital vorgeschrieben
Nachteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- über das Vermögen dürfen alle Gesellschafter nur gemeinsam verfügen
- Gesellschafter haften unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft
- Haftung der Gesellschafter auch mit dem Privatvermögen
- Gesellschaft kann selbst keine Rechtsgeschäfte abschließen
- kann nicht ins Grundbuch eingetragen werden
- kann nicht ins Firmenbuch eingetragen werden
- kann auch nicht ins Marken- und Patentregister eingetragen werden (nur die Gesellschafter können eingetragen werden)
Kapitalgesellschaft
Auch ist es möglich, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Hierfür kommen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine gründungsprivilegierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Frage. Die Gesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gründung einer Aktiengesellschaft wird in diesem Artikel nicht behandelt.
Vorteile einer GmbH:
- Risiko ist auf die Kapitaleinlage der Gesellschafter reduziert
- juristische Person mit Rechtspersönlichkeit
- keine direkte und persönliche Haftung der Gesellschafter
Nachteile einer GmbH:
- hohe Gründungskosten (EUR 35.000,-, davon die Hälfte in bar einzubezahlen)
- Gesellschaftsvertrag, der schriftlich in einem speziellen Notariatsakt erfolgen muss
- erst mit der Eintragung im Firmenbuch rechtskräftig
- Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung
- Mindestkapital erforderlich
- strenge Gläubigerschutznormen
Eine abgespeckte Version der GmbH ist die gründungsprivilegierte GmbH.
Vorteil einer gründungsprivilegierten GmbH:
- nur Euro 10.000,– als Stammkapital notwendig
Nachteile einer gründungsprivilegierten GmbH:
- Hälfte des Stammkapitals muss in Bar eingezahlt werden
- Gründungsprivilegierung dauert max. 10 Jahre, bis dahin muss auf Euro 17.500,– aufgestockt werden
Welche ist nun die passende Rechtsform für Ihr Unternehmer?
Eine pauschale Antwort können wir auf diese Frage leider nicht liefern. Die richtige Rechtsform hängt von vielen Faktoren (wie zB Ihrer persönlichen/finanziellen Situation oder auch Ihrer Geschäftsidee) ab. Lassen Sie sich vor der Gründung auf jeden Fall beraten. Egal, ob Sie einen Steuerberater, einer Unternehmensberater oder Angebote der Wirtschaftskammer (zB Gründerservice) zu Rate ziehen: Überlegen Sie sich vorher gut, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen – eine Umgründung ist nicht zur zeitaufwendig, sondern auch kostspielig.
Wann muss ich eine doppelte Buchhaltung führen?
Wenn es sich bei deinem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft handelt – also eine GmbH oder eine AG, bist du verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen. Bei anderen Rechtsformen wie Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Gesellschaft (OG) gilt die Pflicht zur doppelten Buchführung, sobald du gewisse Umsatzgrenzen erreichst bzw. überschreitest:
- Überschreitung des Jahresumsatzes von EUR 700.000 Euro in zwei direkt aufeinanderfolgenden Jahren
- Bei Überschreitung des Jahresumsatzes von EUR 1.000.000 muss im darauffolgenden Jahr eine doppelte Buchhaltung gemacht werden.
Weiterführende Links
http://rechtsform.wkoratgeber.at/
https://www.gruenderservice.at/site/gruenderservice/beratung-kontakt/Beratung-und-Kontakt.html

Birgits Kreativität ist grenzenlos. Seit 2010 liefert sie als Content Manager Texte, Beiträge und Inhalte für ProSaldo.net und begeistert die Zielgruppe mit Inhalten rund um das Thema Selbstständigkeit.