Die Gewinn- und Verlustrechnung (auch GuV genannt) ist Teil des Jahresabschlusses und ein wertvolles Instrument für die Beurteilung des Unternehmenserfolgs. In der GuV finden sich sowohl Aufwands- als auch Ertragskonten, beide Kontenarten fallen in die Kategorie Erfolgskonten. In der GuV werden also Erfolgskonten abgebildet, die in weiterer Folge Aufschluss über den Erfolg eines Unternehmens geben.
Was findet man in der Gewinn- und Verlustrechnung?
In der GuV werden nur erfolgswirksame Geschäftsfälle abgebildet, also Vorgänge, die den Erfolg des Unternehmens und damit auch das Eigenkapital in irgendeiner Form verändern. Ein Beispiel für solch einen erfolgswirksamen Geschäftsfall wäre die Verbuchung der Miete. Die Miete wird auf einem Konto „Mietaufwendungen“ erfasst (= Erfolgskonto) und fließt somit in die GuV ein. Dieser Geschäftsfall verringert unseren Unternehmenserfolg. Ein anderer Geschäftsvorfall, der zu einer Erhöhung unseres Erfolges führt, wäre die Verbuchung von Umsatzerlösen.
Gliederungsformen in der Gewinn- und Verlustrechnung
Die GuV kann unterschiedliche Gliederungsformen aufweisen, nämlich die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren. Unabhängig von der ausgewählten Gliederungsform ist der Jahreserfolg am Ende der gleiche. In der Praxis hat sich das Gesamtkostenverfahren durchgesetzt. Während beim Umsatzkostenverfahren der Fokus auf der Gegenüberstellung der in einer Periode erzielten Erlöse und der für diese verkauften Produkte angefallenen Aufwendungen ist, konzentriert man sich beim Gesamtkostenverfahren auf die Gesamtleistung des Unternehmens in einer Periode.
Aussage der Gewinn- und Verlustrechnung
Um nun sagen zu können, ob man erfolgreich gewirtschaftet habt, sieht man sich an, ob die Erträge in einer Periode größer oder kleiner als die Aufwendungen waren. Ein Jahresfehlbetrag liegt dann vor, wenn die Aufwendungen höher als die Erträge waren. Im umkehrten Fall liegt ein Jahresüberschuss vor. Sämtliche Erfolgskonten werden über das sogenannte GuV-Konto abgeschlossen. Das GuV-Konto wiederum wird über das Eigenkapitalkonto (= Konto in der Bilanz) abgeschlossen.
Im Falle, dass wie gewünscht ein Jahresüberschuss erwirtschaftet wurde, wird der Jahresüberschuss auf die Haben-Seite des Eigenkapital-Kontos gebucht. Denn das Eigenkapital-Konto ist ein passives Bestandskonto und alle passiven Bestandskonto mehren sich im Haben. Würde ein Jahresfehlbetrag vorliegen, so würde dieser auf die Soll-Seite des Eigenkapital-Kontos gebucht, da sich alle passiven Bestandskonten im Soll vermindern.
Du siehst also, dass die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz zusammenhängen. Dies wird eben auch nochmals besonders deutlich, wenn man den Gewinn ermitteln möchte. Denn wie in diesem Artikel hervorging, geht das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung direkt in die Bilanz über, indem es sich auf das Eigenkapital in der Bilanz auswirkt.