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Zusammenfassende Meldung mit ProSaldo.net erstellen

In ProSaldo.net kannst du die Zusammenfassende Meldung (ZM) mit einem Klick erstellen und direkt an FinanzOnline übermitteln.

Die Mitgliedstaaten der EU unterhalten ein gemeinsames System des Informationsaustausches für innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen. Aus diesem Grund haben die am Binnenmarkt beteiligten UnternehmerInnen eine Zusammenfassende Meldung (ZM) bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Zusammenfassende Meldung – kurz ZM – gilt als Steuererklärung.

Wann ist die „Zusammenfassende Meldung“ zu erstellen?

Die ZM ist üblicherweise monatlich zu erstellen. Nur für Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz unter EUR 100.000,-, welche die Umsatzsteuer vierteljährlich berechnen, beträgt der Meldezeitraum ein Vierteljahr. Die ZM ist bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats, in dem die innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt wurde, abzugeben.

Wenn in einem Meldezeitraum keine innergemeinschaftlichen Lieferungen/grenzüberschreitenden Dienstleistungen ausgeführt werden, ist keine ZM zu übermitteln.

Übersicht Grenzen Zusammenfassende Meldung

Stand: 01.01.2019

Die Zusammenfassende Meldung in ProSaldo.net

Das Einreichen der ZM kannst du ganz einfach über den Menüpunkt „Reports“ in ProSaldo.net erledigen und über das Finanzonline Webservice direkt an das Finanzamt senden.

Bitte beachte: In der ZM sind die UID-Nummern deiner jeweiligen GeschäftspartnerInnen sowie der Gesamtwert aller an diese ausgeführten innergemeinschaftlichen Umsätze für den Meldezeitraum anzugeben. Neben innergemeinschaftlichen Lieferungen sind auch grenzüberschreitende Dienstleistungen in die ZM aufzunehmen.

Betroffene Unternehmen: UnternehmerInnen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen, für die die Steuerschuld gemäß Art 196 der Mehrwertsteuerrichtlinie auf den/die LeistungsempfängerIn übergeht, ausführen, sind zur ZM-Abgabe verpflichtet.

So erstellst du die „Zusammenfassende Meldung“ in ProSaldo.net

Wenn ein Internetanschluss vorhanden ist, muss die ZM elektronisch im Verfahren Finanzonline übermittelt werden. Dies kannst du wie folgt direkt über ProSaldo.net machen:

Um die zusammenfassende Meldung zu erstellen, wähle im Menüpunkt „Report“ die „ZM“ aus. Danach kannst du auswählen, ob du die ZM quartalsweise oder monatlich erstellen und im Anschluss drucken, die Inhalte als XML-Datei für einen manuellen Upload bei FinanzOnline ausgeben oder direkt mittels Webservice an FinanzOnline übermitteln möchtest.

Klicke anschließend oben rechts auf „Anwenden“.

Reports Zusammenfassende Meldung

Wähle „XML-Export“ zum manuellen Upload bei FinanzOnline:

Wähle „FON-Webservice“ zur direkten Übertragung in FinanzOnline:

Alternativ ist es natürlich auch möglich, die amtlichen Vordrucke zu verwenden, wenn es aufgrund der mangelnden technischen Voraussetzungen unzumutbar ist oder der Vorjahresumsatz EUR 30.000,- nicht übersteigt. In der ZM sind die UID-Nummer jedes Abnehmers und die Summe der Bemessungsgrundlagen für jeden Abnehmer bekannt zu geben.

Die Formulare stehen in der Formulardatenbank auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zum Download (U13 bzw. U14) bereit.

Weiterführende Informationen

Zusammenfassende Meldung auf usp.gv.at

Innergemeinschaftliche Lieferungen auf wko.at