Quellensteuer

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Form der Besteuerung von Einkünften, die an der Quelle, also bereits bei der Zahlung, einbehalten wird. In Österreich wird die Quellensteuer in bestimmten Fällen angewendet, insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen oder bestimmten Einkünften ausländischer Personen.

Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Zahlungen

Wenn du Dienstleistungen für Kunden im Ausland erbringst oder Zahlungen aus dem Ausland erhältst, könntest du mit der Quellensteuer in Berührung kommen. In einigen Ländern wird eine Quellensteuer auf Zahlungen an ausländische Unternehmen erhoben. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, haben viele Länder Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, wie die Steuern zwischen den beteiligten Ländern aufgeteilt werden. Es ist wichtig, sich über die DBA zwischen Österreich und dem betreffenden Land zu informieren, um festzustellen, ob und wie die Quellensteuer auf die Zahlungen angerechnet oder zurückgefordert werden kann.

Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte aus dem Ausland

Neben grenzüberschreitenden Zahlungen betreffend Dienstleistungen kann auch die Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte aus insbesondere Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden, die von ausländischen Unternehmen oder ausländischen Wertpapieren stammen, erhoben werden. Wenn du solche Einkünfte erzielst, kann es sein, dass die Quellensteuer bereits vom ausländischen Zahler einbehalten wurde. In diesen Fällen gibt es oft die Möglichkeit, diese auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen oder eine Rückerstattung zu beantragen. Es ist wichtig, Belege und Dokumente über die einbehaltene Quellensteuer aufzubewahren und diese bei deiner Steuererklärung anzugeben.

Anwendung und Ausnahmen

Quellensteuern werden in Österreich auch bei bestimmten inländischen Einkünften eingehoben. Dies betrifft beispielsweise bestimmte Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden und erfolgt über die Einhebung der so genannten Kapitalertragsteuer. Es gibt auch Ausnahmen und Befreiungen von dieser Steuer, insbesondere bei niedrigen Einkünften oder bestimmten steuerfreien Einkunftsarten. Hier lohnt es sich, die genauen Bestimmungen zu prüfen oder einen Steuerberater zu konsultieren.

Zusammenfassung

Die Quellensteuer ist eine Form der Besteuerung von Einkünften, die bereits an der Quelle einbehalten wird. Als österreichisches EPU oder Kleinunternehmer kannst du mit dieser Steuer in verschiedenen Situationen konfrontiert sein, wie zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Zahlungen oder bestimmten Einkünften aus dem Ausland. Es ist wichtig, sich über die geltenden Bestimmungen und Doppelbesteuerungsabkommen zu informieren, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und mögliche Anrechnungen oder Rückerstattungen zu nutzen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

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