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Kleinunternehmer-Pauschalierung: keine Einkommensteuer mehr?

Keine Einkommensteuer zahlen? Erfahre, wie du mit der Kleinunternehmer-Pauschalierung Geld sparen kannst – Berechnungsbeispiele inklusive!


Hast du schon einmal von der Kleinunternehmerpauschalierung gehört? Vielleicht hast du dich dann gefragt, wie du dieses Instrument auch für dich nutzen kannst. Erfahre mehr über die Voraussetzungen und wie dieses sehr interessante steuerbare Instrument für dich und dein Unternehmen nutzen kannst

Was ist die Kleinunternehmerpauschalierung?

Als Kleinunternehmer kannst du deinen Gewinn im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung pauschal ermitteln. Diese Pauschalierung hat viele Vorteile, vor allem senkst du die Berechnungsgrundlage für deine Einkommensteuer. Allerdings kannst du diese nur anwenden, wenn du eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreitest.

Bei der Kleinunternehmerpauschalierung werden pauschal 45% der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben angesetzt. Das bedeutet konkrekt, dass du gar keine Betriebsausgaben haben musst – es wird einfach angenommen, dass diese vorhanden sind. Im Endeffekt geht es darum, dass du einzelne Ausgaben nicht extra belegen musst, sondern sie werden pauschal angesetzt.

Voraussetzungen

Für die Kleinunternehmerpauschalierung gibt es eine wichtige Voraussetzung und die trägt schon das Wort im Namen: Man muss Kleinunternehmer sein. Das ist dann der Fall, wenn deine Betriebseinnahmen maximal EUR 40.000 betragen (bis 2022: EUR 35.000). Die Pauschalierung bezieht sich auf genau diese Betriebseinnahmen. Mit der Kleinunternehmerpauschalierung kannst du bis zu 45% dieser Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben ansetzen, also somit bis zu EUR 18.900.

Achtung: Wenn du einen Dienstleistungsbetrieb hast, ist dieser Prozentsatz auf 20% reduziert (maximal EUR 8.400). Warum ist das so? Als Dienstleister hat man weniger Ausgaben, zB Materialkosten. Deshalb ist der Satz angepasst.

Warum ist die Kleinunternehmerregelung so interessant?

Du kannst zusätzlich deine gesamten Beiträge zur Sozialversicherung und auch den Gewinnfreibetrag als Betriebsausgaben ansetzen. Dadurch reduzierst du deine Steuerbemessungsgrundlage, von der wiederum die Steuer berechnet wird. Das heißt: Im günstigsten Fall kannst du die Bemessungsgrundlage so weit senken, dass du im Endeffekt überhaupt keine Steuern zahlen musst.

Ein Beispiel:

In deinem Betrieb machst du einen Umsatz von EUR 30.000. Davon kannst du eine Betriebsausgabenpauschale von 45% ansetzen, das entspricht rund EUR 13.500. Zusätzlich kannst du die Sozialversicherung als Betriebsausgabe ansetzen, das entspricht EUR 4.550.

Es ergibt sich somit ein Gewinn von rund EUR 12.000. Dieser Gewinn kann um den Gewinnfreibetrag reduziert werden, das sind rund EUR 1.800.

In Summe ergibt sich somit eine Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer von EUR 10.000. Beim derzeitigen Steuertarif ergibt das eine Steuer von EUR 0.

Für das bessere Verständnis des Vorteils der Kleinunternehmerpauschalierung vergleichen wir die Rechnung jetzt mit der Einnahmen-/Ausgabenrechnung:

Nehmen wir wieder EUR 30.000 Betriebseinnahmen (also Umsatz) an. Dazu hast du zB Betriebsausgaben iHv EUR 3.000 und Abschreibungen iHv EUR 1.000. In Summe sind das somit EUR 4.000.

Da die Betriebsausgaben nicht so hoch sind, ist auch die Sozialversicherung höher. In unserem Beispiel wären das EUR 7.100. Somit ergibt sich ein Gewinn von EUR 18.900, der berechnete Gewinnfreibetrag (15%) sind rund EUR 2.800. Im Endeffekt ergibt das eine Steuerbemessungsgrundlage von EUR 16.000, die du versteuern musst. Nach dem Steuertarif 2023 ergibt sich eine zu bezahlende Steuer von rund EUR 1.000.

Wenn du also diese beiden Berechnungen miteinander vergleichst, siehst du, dass du ohne der Kleinunternehmerpauschalierung eine sehr viel höhere Steuerbemessungsgrundlage hast und im Endeffekt mehr Steuern. In unserem Beispiel wäre es extrem vorteilhaft, wenn du die Kleinunternehmerpauschalierung anstatt der Einnahmen-/Ausgabenrechnung verwendest.

Kleinunternehmerpauschalierung: ja oder nein?

Welche Variante für dich die beste Möglichkeit ist, um Steuern zu sparen, kann man leider nicht pauschal sagen. Man muss sich klarerweise immer den konkreten Einzelfall ansehen. Das kannst du ganz einfach selbst machen – nämlich indem du eine Buchhaltung führst und auf entsprechende Auswertungen zurückgreifen kannst.

Um zu beurteilen, welche der Optionen für dich die bessere Variante ist, solltest du alle deine Einnahmen verzeichnen. Das passiert ja „automatisch“, wenn du Rechnungen schreibst. Du musst außerdem Aufzeichnungen über deine Ausgaben haben. Das ergibt ein vollständiges Bild über die wirtschaftliche Lage deines Unternehmens. Dann machst du im Prinzip nichts anderes als im Beispiel: Du rechnest einmal die Einnahmen-Ausgabenrechnung komplett durch bis zur Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage. Wenn du ProSaldo.net verwendest, druckst du einfach zB den Report „Erfolgsrechnung“ aus – darin findest du die Bemessungsgrundlage.

Dann erstellst du eine Alternativrechnung, wo du 45% (bzw. 20%) deiner Betriebseinnahmen als Ausgaben ansetzt und vergleichst diese beiden Berechnungsarten. So kannst du herausfinden, welche Gewinnermittlungsart für dich vorteilhafter ist.

Tipp: Wenn du dich aufgrund dessen für den Wechsel deiner Gewinnermittlungsart entscheidest, besprich das am besten vorher auch noch mit deinem Steuerberater.

Zusammenfassung

Die Kleinunternehmerpauschalierung ist anwendbar, wenn du Kleinunternehmer bist (das heißt bis maximal EUR 40.000 Betriebseinnahmen). Dann kannst du 45% (bzw. 20% als Dienstleistungsbetrieb) deiner Betriebseinnahmen als Ausgaben ansetzen (max. EUR 18.900 bzw. EUR 8.400). Du kannst zusätzlich deine Beiträge zur Sozialversicherung und den Gewinnfreibetrag als Betriebsausgabe ansetzen.

Birgit Linder

Birgits Kreativität ist grenzenlos. Seit 2010 liefert sie als Content Manager Texte, Beiträge und Inhalte für ProSaldo.net und begeistert die Zielgruppe mit Inhalten rund um das Thema Selbstständigkeit.