Am 1. Juli 2021 traten neue umsatzsteuerlichen Regelungen hinsichtlich Lieferungen und Leistungen für den grenzüberschreitenden B2C-Verkauf (also gegenüber Privaten) EU-weit in Kraft.
Bisher musstest du gewisse Lieferschwellen pro Land beachten. Diese wurden nun auf EU-Ebene vereinheitlicht. Mit dem sogenannten EU One-Stop-Shop (EU-OSS) wird der Prozess bezüglich Steuerabfuhr vereinfacht und bringt eine Erleichterung für die Meldung und Abfuhr der jeweiligen Umsatzsteuern. Beachte bitte, dass die Regelungen in Bezug auf den B2B-Handel unverändert bleiben!
In Folge gehen wir hier detaillierter auf den EU-OSS ein und beantworten die häufigsten Fragen.
Was ist der EU-OSS?
Der EU-OSS ist eine Plattform für die Meldung von Umsätzen von B2C-Verkäufen, die eigentlich in anderen EU-Staaten steuerpflichtig sind. Die Plattform wurde in Österreich vom BMF entwickelt, darüber kannst du einfach deine Umsätze melden und dort die Steuerschuld begleichen. Die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU tauschen die Daten automatisch aus, sodass die Umsatzsteuerbeträge in das jeweilige Land überwiesen werden.
Ab sofort musst du dich also nicht mehr in jedem EU-Land, in das du Lieferungen bzw. Leistungen an Privatpersonen ausführst, zur Umsatzsteuer registrieren bzw. in jedem einzelnen EU-Staat Umsatzsteuer-Erklärungen abgeben. Du kannst damit also deinen Verwaltungsaufwand reduzieren.
Was ist mit dem MOSS passiert?
Der MOSS (Mini One Stop Shop) war der Vorgänger des One Stop Shops. Bislang konnte man darüber Umsätze aus grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen an Privatkunden melden. Der MOSS wurde per 1. Juli 2021 in den OSS integriert, es gibt also kein eigenes MOSS-Verfahren mehr.
Muss ich mich für den EU-OSS registrieren?
Ja, wenn du den EU-OSS verwenden möchtest, musst du einen Antrag auf Registrierung elektronisch über FinanzOnline stellen. Beachte bitte, dass du dich nur registrieren kannst, wenn du eine österreichische UID-Nummer hast!
Welche Voraussetzung gibt es für die Registrierung?
Die wichtigste Voraussetzung ist natürlich, dass du Umsätze hast, die unter die Regelung für den EU-OSS fallen. Ausschlussgründe für eine Registrierung sind zB, wenn du dich bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat für den EU-OSS registriert hast (und diese Registrierung auch noch aufrecht ist) oder aber auch, wenn du einer Sperrfrist in Österreich oder einem anderen Mitgliedsstaat unterliegst.
Welche Umsätze muss ich über den EU-OSS melden?
- Grundsätzlich alle Umsätze aus künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen bzw. unterhaltenden Dienstleistungen, Umsätze aus dem Verkauf von Apps (oder anderen digitalen Produkten) per Download sowie Umsätze aus Leistungen für Personenbeförderung an Nichtunternehmer innerhalb der EU, wenn dein Unternehmen im Land, in dem die Dienstleistung erbracht wird, keine Niederlassung hat.
- Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze an Nichtunternehmer (auch wenn dein Unternehmen im Land, in dem die Dienstleistung erbracht wird, eine Niederlassung hat).
- Umsätze aus Lieferungen einer Plattform (wie z.B. Amazon) an Nichtunternehmer – hier gilt die Regelung auch, wenn Beginn und Ende der Lieferung im selben Mitgliedstaat liegen!
Was muss ich machen, wenn ich in einem Quartal gar keine Umsätze haben?
Wenn du dich für den EU-OSS entscheidest, musst du auch eine Meldung abgeben, wenn du keine Umsätze hast. Diese sogenannten „Nullmeldungen“ müssen auf jeden Fall eingereicht werden, wenn du in einem Quartal keine entsprechenden Leistungen erbracht hast. Wenn du dies verabsäumst, kann es passieren, dass du vom EU-OSS ausgeschlossen und gesperrt wirst.
EU-OSS in der Praxis
Eine gute Fakturierungs-Software hilft dir bei der Beachtung der neuen Regelungen und erstellt für dich automatisch die Meldung anhand der von dir verrechneten Umsätze. Ein praktikables System unterstützt dich bei der Auswahl der relevanten Steuersätze und generiert zu diesen Umsätzen die entsprechende Auswertung, die du direkt bei FinanzOnline hochladen kannst, um die Umsätze korrekt zu melden. In ProSaldo.net stehen diese Funktionen für alle Anwender zur Verfügung und unterstützen dich bei der Verwendung des EU-OSS.
Weiterführende Infos
https://www.wko.at/oe/faq-eu-oss-fuer-den-handel
Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen kontaktiere bitte einen Steuerberater deines Vertrauens.