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Rechnungskorrektur in Österreich korrekt abwickeln

Wann eine Rechnung geändert werden darf – und wie du Fehler gesetzeskonform korrigierst.

Falsch ausgestellt Rechnung muss schnell korrigiert werden.

Wann ist eine Rechnungskorrektur notwendig?

Rechnungen müssen in Österreich bestimmte Pflichtangaben enthalten – fehlen diese oder ist ein Fehler passiert, kann das steuerliche Folgen haben. Typische Gründe für eine Rechnungskorrektur sind:

  • falsches Rechnungsdatum
  • fehlerhafte Beträge
  • fehlende UID-Nummer
  • falscher Rechnungsempfänger
  • Umsatzsteuer zu Unrecht ausgewiesen (z. B. bei Kleinunternehmern)

Fehlerhafte Rechnungen gefährden nicht nur den Vorsteuerabzug, sondern können auch zu unnötigen Nachfragen durch das Finanzamt oder die Kundschaft führen.

Wie funktioniert eine gesetzeskonforme Rechnungskorrektur?

1. Korrektur durch Storno und neue Rechnung

Die empfohlene Vorgehensweise ist:

  1. Die fehlerhafte Rechnung wird storniert (am besten mit Vermerk: „Storno-Rechnung zu Nr. …“).
  2. Danach wird eine neue, korrekte Rechnung mit neuer Rechnungsnummer erstellt.

2. Korrektur durch Ergänzung oder Berichtigung

Wenn nur Kleinigkeiten fehlen (z. B. UID-Nummer, Datum), kann auch eine ergänzende Rechnung mit Verweis auf das Originaldokument ausgestellt werden. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag darf dadurch nicht verändert werden.

Rechnungskorrekturen aus Sicht der Umsatzsteuer

Besonders heikel ist eine falsche oder vergessene Umsatzsteuer. Falls du z. B. als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweist, obwohl du das gar nicht darfst, musst du den Steuerbetrag trotzdem ans Finanzamt abführen – auch wenn du ihn gar nicht vom Kunden bezahlt bekommst. Daher: Sofort stornieren und korrekt neu ausstellen.

Tipps für deine Praxis

  • Verwende Rechnungssoftware wie ProSaldo.net, die fortlaufende Nummern automatisch vergibt und Stornos sowie neue Rechnungen schnell erstellt.
  • Dokumentiere jede Änderung nachvollziehbar.
  • Bewahre sowohl die ursprüngliche als auch die korrigierte Rechnung auf.
  • Bei Zweifeln lieber Rücksprache mit der Steuerberatung halten.

Zwei häufig gestellte Fragen zur Rechnungskorrektur

Darf ich Rechnungen rückwirkend ändern?
Ja, aber nur solange der Geschäftsfall noch nicht verbucht oder gemeldet wurde (z. B. in der UVA). Danach ist eine Berichtigung nur über Storno und Neuausstellung möglich.

Hinweis: In ProSaldo.net können erstellte Rechnungen nicht nachträglich bearbeitet werden, eine Korrektur kann ausschließlich durch Storno und Gutschrift vorgenommen werden.

Was passiert mit dem Zahlungsfluss?
Wenn sich der Betrag nicht ändert, bleibt die Zahlung gültig. Bei Änderungen ist gegebenenfalls eine Rücküberweisung oder Nachzahlung notwendig.

Nina Kornfeind

Nina ist mit Leib und Seele Customer Success Managerin. Sie hilft Anwendern seit 2015 bei allen Fragen und Anliegen zu ProSaldo.net weiter und kennt das Tool wie ihre Westentasche.

Die bereitgestellten Informationen sind unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Sie dienen lediglich der allgemeinen Information und sollten nicht als rechtlicher Rat oder Grundlage für Entscheidungen interpretiert werden.