HomeBlogSelbstständigeKleinunternehmerregelung in Österreich: Definition, Gewinngrenze + Beispiel

Kleinunternehmerregelung in Österreich: Definition, Gewinngrenze + Beispiel

Aktuelle Infos zu gesetzlichen Regelungen inklusive Rechenbeispielen zur Kleinunternehmerregelung in Österreich.

Die wichtigsten Fakten mit Beispielen für dich zusammengefasst.

Definition der Kleinunternehmerregelung

Die Regelung besagt, dass man als Kleinunternehmer von seinen Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Im Gegenzug dafür darfst du auch keine Vorsteuer von deinen Ausgaben abziehen. Es handelt sich somit um eine „unechte“ Steuerbefreiung.

Bitte beachte aber, dass du auf deinen Rechnungen zum einen keine Umsatzsteuer ausweisen darfst, und zum anderen aber auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen musst. Dafür kannst du z.B. „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ schreiben.

Wer fällt unter die Kleinunternehmerregelung?

Um als Kleinunternehmer zu gelten, darf dein Jahresumsatz als Selbstständiger nicht mehr als € 35.000,- betragen. Bitte beachte, dass es hierbei auf den Gesamtumsatz eines Jahres ankommt. D.h. wenn du verschiedene unternehmerische Tätigkeiten ausübst, musst du diese zusammenrechnen. (Achtung – seit 1.1.2017 gibt es hier neue Regeln für die Umsatzgrenze bei Zusatzeinkommen!). Ebenso ist für die Berechnung dieser Umsatzgrenze die Umsatzsteuer abzuziehen.

Beispiel:
Die Gesamtumsätze für das Jahr 2023 betragen € 37.400,-, die aus zwei Bereichen stammen:

  • Einnahmen als selbstständiger Webdesigner: € 33.000,-
  • Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung: € 4.400,-

Abzüglich der Umsatzsteuer ergibt sich:
Betriebliche netto Umsätze: € 33.000 – € 5.500 (errechnete USt 20%) = € 27.500
Vermietung: € 4.400 – € 400 (errechnete USt 10%) = € 4.000
Gesamter Nettoumsatz: € 27.500 + € 4.000 = € 31.500

Somit fällt man unter die Kleinunternehmerregelung.

Ausnahme: Innerhalb von fünf Jahren darf die Grenze um 15% überschritten werden. Zusätzlich gibt es seit dem 1.1.2020 eine Toleranzregelung für alle, die in den letzten vier Jahren bereits die 15%-Grenze einmal überschritten haben. Sollte das bei dir der Fall sein, darfst du die Grenze von 15% ein zweites Mal überschreiten.

Hier ein Beispiel zum besseren Verständnis:

Der Unternehmer erzielt dem Normalsteuersatz unterliegende (Netto-) Umsätze in folgender Höhe:
2018: € 20.000,-
2019: € 33.000,-
2020: € 20.000,-
2021: € 39.000,-
2022: € 44.000,-

Im Jahr 2020 kommt weiterhin die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, obwohl die bis 31.12.2019 geltende Toleranzgrenze innerhalb des fünfjährigen Beurteilungszeitraumes bereits einmal (im Jahr 2019) überschritten wurde. Die im Jahr 2021 erfolgte Überschreitung der neuen Kleinunternehmergrenze von € 35.000 liegt innerhalb der 15-prozentigen Toleranz (max. € 40.250) und gilt als erstmaliges Überschreiten der Umsatzgrenze innerhalb von 5 Kalenderjahren. Erst im Jahr 2022 kommt es bei einer neuerlichen Überschreitung der Umsatzgrenze zu einem Herausfallen aus der Kleinunternehmerregelung.

(Beispiel von https://www.wko.at/service/steuern/Kleinunternehmerregelung-(Umsatzsteuer).html)

Muss die Kleinunternehmerregelung immer in Anspruch genommen werden?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung muss nicht zwingend in Anspruch genommen werden. Wichtig ist nur, wenn du dich gegen diese entscheidest, dies auch beim Finanzamt per Antrag zu melden. Nachdem du die Erklärung zur Regelbesteuerung (Formular U12) ausgefüllt und übersendest hast, gilt für dich die normale Regelung. Bitte beachte, dass du dann für dieses und weitere vier Jahre an die Option gebunden bist und diese Regelung erst danach wieder widerrufen kannst.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Wenn du noch überlegst, ob die Kleinunternehmerregelung für dich einen Vorteil ausmacht, oder nicht, kannst du abwägen, ob du eher an Private oder an Unternehmen deine Rechnungen schreibst. Wenn du eher an Unternehmen fakturierst und du hohe Vorsteuern (z.B. auch durch Anschaffungen) zu erwarten hast, wird sich eine Regelbesteuerung vermutlich mehr für dich lohnen. Ansonsten ersparst du dir durch die Kleinunternehmerregelung, das regelmäßige Senden der UVA ans Finanzamt und somit auch ein bisschen zusätzliche Arbeit.

Weitere Informationen bzgl. UID-Nummer, Binnenmarkt- oder Dienstleistungsverkehr im EU-Ausland, und sonstigen Ausnahmen bei der Kleinunternehmerregelung findest du unter:
https://www.wko.at/service/steuern/Kleinunternehmerregelung-(Umsatzsteuer).html
https://www.wko.at/service/steuern/kleinunternehmerregelung-oesterreich.html

Maxi Fischer

Steuern und alles, was dazu gehört – das ist Maxis große Leidenschaft. Durch ihre jahrelange Erfahrung, die sie in Steuerberatungskanzleien sammeln konnte, weiß sie genau, welche Themen & Infomationen für Selbstständige am wichtigsten sind.