HomeBlogSelbstständigeKleinunternehmerregelung in Österreich: Definition, Gewinngrenze, Beispiel und Änderungen 2025

Kleinunternehmerregelung in Österreich: Definition, Gewinngrenze, Beispiel und Änderungen 2025

Aktuelle Infos zu gesetzlichen Regelungen inklusive Rechenbeispielen zur Kleinunternehmerregelung in Österreich.

Die wichtigsten Fakten zur Kleinunternehmerregelung in Österreich mit Beispielen für 2025 für dich zusammengefasst.

Definition der Kleinunternehmerregelung

Die Regelung besagt, dass man als Kleinunternehmer von seinen Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Im Gegenzug dafür darfst du auch keine Vorsteuer von deinen Ausgaben abziehen. Es handelt sich somit um eine „unechte“ Steuerbefreiung.

Bitte beachte aber, dass du auf deinen Rechnungen zum einen keine Umsatzsteuer ausweisen darfst, und zum anderen aber auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen musst. Dafür kannst du z.B. „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ schreiben.

Wer fällt unter die Kleinunternehmerregelung?

Um als Kleinunternehmer zu gelten, darf im Jahr 2024 dein Jahresumsatz als Selbstständiger nicht mehr als 35.000 EUR (netto) betragen. Ab 2025 beträgt die Grenze 55.000 EUR brutto. Diesen Wert nennt man auch Schwellenwert. Achtung: Wenn du verschiedene unternehmerische Tätigkeiten ausübst, musst du diese zusammenrechnen!

Beispiel 2025:

Umsätze per 1.Oktober 2025: 46.500 EUR, die aus zwei Bereichen stammen:

  • Einnahmen als selbstständiger Webdesigner: € 41.500,-
  • Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung: € 5.000,-

Am 8.10. kommen weitere Umsätze iHv 8.000 EUR dazu.

Nun beträgt der Gesamtumsatz 54.500 EUR. Da die Grenze von 55.000 EUR nicht überschritten wird, fällt man unter die Kleinunternehmerregelung.

Überschreitung der Umsatzgrenze

Bis 2024 war die Regelung so, dass die Grenze innerhalb von fünf Jahren um 15% überschritten werden durfte. Zusätzlich gab es eine Toleranzregelung für alle, die in den letzten vier Jahren bereits die 15%-Grenze einmal überschritten hatten.

Auch diese Regelung ändert sich mit 2025. Wenn du die Grenze um bis zu 10 % überschreitest, ändert sich an deiner Steuerbefreiung bis zum Jahresende nichts. Erst im nächsten Jahr wirst du umsatzsteuerpflichtig. Wenn du die Grenze um mehr als 10 % überschreitest, greift die Umsatzsteuerpflicht sofort. Das gilt allerdings nur für den Betrag, mit dem du über der Grenze liegst (und natürlich alle danach generierten Umsätze).

Beispiel 2025 – Einhaltung der Grenze:

Umsätze per 1.Oktober 2025: 52.000 EUR, die aus zwei Bereichen stammen:

  • Einnahmen als selbstständiger Webdesigner: € 47.000,-
  • Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung: € 5.000,-

Am 8.10. kommen weitere Umsätze iHv 8.000 EUR dazu.

Nun beträgt der Gesamtumsatz 60.000 EUR. Da die Grenze von 55.000 EUR um nur 9,09 % (60.000 – 55.000 = 5.000 -; entspricht 9,09 %) überschritten wird, kann die Rechnung für diesen Umsatz noch umsatzsteuerfrei ausgestellt werden.

Beispiel 2025 – Überschreiten der Grenze und sofortige Umsatzsteuer-Pflicht:

Umsätze per 1.Oktober 2025: 52.000 EUR, die aus zwei Bereichen stammen:

  • Einnahmen als selbstständiger Webdesigner: € 47.000,-
  • Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung: € 5.000,-

Am 8.10. kommen weitere Umsätze iHv 10.000 EUR dazu.

Nun beträgt der Gesamtumsatz 62.000 EUR. Da die Grenze von 55.000 EUR um 12,73 % (62.000 – 55.000 = 7.000 -; entspricht 12,73 %) überschritten wird, ist diese Rechnung (und alle Folgerechnungen ab dem Zeitpunkt der Überschreitung) umsatzsteuerpflichtig.

Muss die Kleinunternehmerregelung in Österreich immer in Anspruch genommen werden?

Nein. Die Kleinunternehmerregelung muss nicht zwingend in Anspruch genommen werden. Wichtig ist nur, wenn du dich gegen diese entscheidest, dies auch beim Finanzamt per Antrag zu melden. Nachdem du die Erklärung zur Regelbesteuerung (Formular U12) ausgefüllt und übersendest hast, gilt für dich die normale Regelung. Bitte beachte, dass du dann für dieses und weitere vier Jahre an die Option gebunden bist und diese Regelung erst danach wieder widerrufen kannst.

Kleinunternehmerregelung und UID-Nummer

Als Kleinunternehmer bekommst du die UID-Nummer nicht automatisch vom Finanzamt zugeteilt. Das passiert nur, wenn du freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht optierst. Wenn du dennoch eine UID-Nummer benötigst, musst du einen separaten Antrag stellen und dabei (glaubhaft) angeben, warum du diese brauchst. Gründe dafür sind zB

  • wenn du die Erwerbsschwelle bzw. die Leistungsschwelle überschreitest
  • wenn du auf die Erwerbsschwelle bzw. die Leistungsschwelle verzichtest
  • wenn du sog. „grenzüberschreitende sonstige Leistungen“ erbringst und/oder empfängst (wenn diese einen Übergang der Steuerschuld erfordern)

Das notwendige Formular für den Antrag auf eine UID-Nummer (U 15) findest du auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Wenn du noch überlegst, ob die Kleinunternehmerregelung für dich einen Vorteil ausmacht, oder nicht, kannst du abwägen, ob du eher an Private oder an Unternehmen deine Rechnungen schreibst. Wenn du eher an Unternehmen fakturierst und du hohe Vorsteuern (z.B. auch durch Anschaffungen) zu erwarten hast, wird sich eine Regelbesteuerung vermutlich mehr für dich lohnen. Ansonsten ersparst du dir durch die Kleinunternehmerregelung, das regelmäßige Senden der Umsatzsteuer-Voranmeldung ans Finanzamt und somit auch ein bisschen zusätzliche Arbeit.

Weiterführende Infos

Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung findest du unter:
https://www.wko.at/steuern/kleinunternehmerregelung-ab-2025
https://www.wko.at/steuern/kleinunternehmerregelung-umsatzsteuer
https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/kleinunternehmen.html

Nina Kornfeind

Nina ist mit Leib und Seele Customer Success Managerin. Sie hilft Anwendern seit 2015 bei allen Fragen und Anliegen zu ProSaldo.net weiter und kennt das Tool wie ihre Westentasche.