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Kleinunternehmer-Rechnung: Vorgaben, Muster und Erklärung für Österreich

Du bist Kleinunternehmer in Österreich? So stellst du rechtskonforme Rechnungen – einfach erklärt mit Muster!

Rechnungen schreiben als Kleinunternehmer in Österreich

Was ist ein Kleinunternehmer in Österreich?

Wenn dein Jahresumsatz unter 35.000 Euro liegt, kannst du die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Du bist nicht umsatzsteuerpflichtig und darfst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG). Das entlastet dich buchhalterisch – bringt aber auch bestimmte Pflichten mit sich.

Wichtig: Auch ohne Umsatzsteuerpflicht musst du gesetzliche Anforderungen an eine korrekte Rechnung erfüllen.

Welche Angaben muss eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten?

Damit deine Rechnung auch als Kleinunternehmer den gesetzlichen Anforderungen entspricht, solltest du auf folgende Angaben achten:

Pflichtangaben auf der Rechnung (unter 400 € brutto = Kleinbetragsrechnung)

  • Dein Name und deine Anschrift
  • Datum der Ausstellung
  • Beschreibung der Leistung bzw. Lieferung
  • Entgelt (Bruttobetrag, da keine Umsatzsteuer)
  • Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung (z. B. „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“)

Für Rechnungen über 400 € (Standardrechnung)

  • Name und Anschrift von dir und deiner Kundschaft
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum
  • Beschreibung der Leistung
  • Gesamtbetrag
  • Hinweis auf Kleinunternehmerregelung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer

Kleinunternehmer-Rechnung: Mustertext für den Hinweis

Damit du keine Probleme mit der Finanz bekommst, muss auf deiner Rechnung ein eindeutiger Hinweis auf deine Steuerbefreiung stehen. Hier ein Vorschlag:

„Es handelt sich um eine steuerfreie Leistung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung). Kein Ausweis der Umsatzsteuer.“

Was passiert, wenn du die Umsatzsteuer trotzdem ausweist?

Achtung: Wenn du als Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, bist du auch verpflichtet, sie an das Finanzamt abzuführen – auch wenn du es eigentlich gar nicht müsstest. Das kann schnell teuer werden.

Falls du dich freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht entscheidest (etwa weil du viele Investitionen tätigst und dir die Vorsteuer zurückholen willst), musst du das dem Finanzamt bekannt geben und kannst dann keine Kleinunternehmerregelung mehr nutzen.

Muster für eine Kleinunternehmer-Rechnung

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) stellt eine Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer zur Verfügung: https://www.wko.at/steuern/kleinunternehmerrechnung-muster

Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung

Brauche ich eine UID-Nummer?

Nein – eine UID-Nummer ist nicht verpflichtend, wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Du kannst aber auf Wunsch eine beantragen, z. B. wenn du innergemeinschaftliche Leistungen beziehst.

Muss ich die Rechnung elektronisch versenden?

Nein, aber du kannst. Rechnungen per E-Mail sind rechtlich gültig, solange der Empfänger zustimmt. Auch Tools wie ProSaldo.net machen dir das Leben leichter, indem sie den Prozess automatisieren.

Was ist, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Sobald du über die 35.000-Euro-Grenze kommst, musst du Umsatzsteuer verrechnen. Ab diesem Zeitpunkt gelten andere Rechnungsanforderungen – du brauchst dann eine UID und musst Vorsteuer ausweisen.

Was du dir merken solltest

  • Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen.
  • Es gelten trotzdem Pflichtangaben – besonders bei Rechnungen über 400 €.
  • Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist ein Muss.
  • Nutze digitale Tools, um Rechnungen schneller und rechtssicher zu erstellen.

💡 Tipp: Nutze zur Rechnungserstellung ein Buchhaltungstool wie ProSaldo.net, das dir dabei hilft, keine Angaben zu vergessen und rechtssicher zu arbeiten.

Nina Kornfeind

Nina ist mit Leib und Seele Customer Success Managerin. Sie hilft Anwendern seit 2015 bei allen Fragen und Anliegen zu ProSaldo.net weiter und kennt das Tool wie ihre Westentasche.

Die bereitgestellten Informationen sind unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Sie dienen lediglich der allgemeinen Information und sollten nicht als rechtlicher Rat oder Grundlage für Entscheidungen interpretiert werden.