Vorsteuer

Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist im Wesentlichen die Umsatzsteuer, die dir von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, wenn du Waren oder Dienstleistungen für dein Unternehmen einkaufst. Wenn du beispielsweise Büromaterial kaufst und auf der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen ist, dann kannst du diese Umsatzsteuer als Vorsteuer in deiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Das bedeutet, dass die Vorsteuer die Umsatzsteuerlast, die du an das Finanzamt abführen musst, mindert. Sie stellt somit einen durchlaufenden Posten dar: Du zahlst die Umsatzsteuer zwar zunächst an den Lieferanten, kannst diesen Betrag aber später von deiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen.

Berechnung und Abzugsfähigkeit der Vorsteuer

Berechnung der Vorsteuer

Die Berechnung der Vorsteuer ist grundsätzlich einfach: Sie entspricht dem Betrag der Umsatzsteuer, der auf deinen Eingangsrechnungen ausgewiesen ist. Es ist jedoch wichtig, dass die Rechnungen, die du erhältst, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, damit der Vorsteuerabzug vom Finanzamt anerkannt wird. Dazu gehören unter anderem der vollständige Name und die Adresse des leistenden Unternehmers, deine vollständiger Name und Adresse, die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung, das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie der anzuwendende Steuersatz und der darauf entfallende Steuerbetrag.

Abzugsfähigkeit der Vorsteuer

Nicht jede in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit hängt von mehreren Faktoren ab:

Unternehmerstatus und Vorsteuerabzug: Zunächst musst du als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handeln. Privatpersonen steht der Vorsteuerabzug nicht zu.

Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit: Die bezogenen Leistungen müssen für dein Unternehmen bestimmt sein. Kosten für private Anschaffungen oder Ausgaben, die nicht mit deiner unternehmerischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

Vollständige und formgerechte Rechnungen: Wie bereits erwähnt, müssen die Rechnungen, die du erhältst, allen formalen Anforderungen entsprechen.

Ausschluss vom Vorsteuerabzug: Bestimmte Leistungen sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Bewirtungskosten, die nicht ausschließlich beruflich veranlasst sind, oder der Erwerb von Gegenständen, die überwiegend für nicht unternehmerische Zwecke genutzt werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer in deiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung geltend machen. Die Vorsteuer wird dann mit der von dir geschuldeten Umsatzsteuer (aus deinen eigenen Umsatzsteuerpflichtigen Leistungen) verrechnet. Sollte die Vorsteuer in einem Voranmeldungszeitraum höher sein als die Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerüberhang, der vom Finanzamt erstattet wird oder mit anderen Steuerschulden verrechnet werden kann.

Besonderheiten und Hinweise

Vorsteuerkorrekturen

Es kann vorkommen, dass sich die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse nachträglich ändern. In solchen Fällen musst du eine Vorsteuerkorrektur vornehmen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ändert oder wenn eine ursprünglich unternehmerisch genutzte Anschaffung später privat genutzt wird.

Dokumentation und Aufbewahrungspflicht

Die sorgfältige Dokumentation und Aufbewahrung aller Rechnungen und Belege ist essenziell, um bei einer etwaigen Prüfung durch das Finanzamt den Vorsteuerabzug nachweisen zu können. Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen beträgt in Österreich sieben Jahre.

Elektronische Rechnungen

Auch elektronische Rechnungen sind für den Vorsteuerabzug zulässig, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und eine verlässliche Echtheitsprüfung der Herkunft sowie die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet ist.

Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen zur Vorsteuer solltest du stets den Rat eines Steuerberaters oder einer anderen fachkundigen Person einholen.

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