Sollbesteuerung: Definition
In diesem Artikel findest du alle Infos rund um das Thema „Sollbesteuerung in Österreich“, wie diese funktioniert und was der Unterschied zur „Istbesteuerung in Österreich“ ist.
Bei der „Sollbesteuerung“ handelt es sich – ebenso wie die „Istbesteuerung“ – um ein steuerliches Prinzip, das im Umsatzsteuergesetz (UStG 1994) definiert ist. Kurz gesagt definiert die Sollbesteuerung den Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuerschuld – sprich, wann die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Wenn du die Sollbesteuerung anwendest, musst du die Umsatzsteuer einer Ausgangsrechnung ans Finanzamt abführen, sobald du die Rechnung an deinen Kunden gestellt hast.
Wenn du die doppelte Buchhaltung mit ProSaldo.net erledigst, wird automatisch die Sollbesteuerung angewendet. Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner wendest du in ProSaldo.net grundsätzlich die Istbesteuerung an.
Unterschied Sollbesteuerung – Istbesteuerung
Bei der Istbesteuerung ist der Zeitpunkt, an dem die Umsatzsteuer fällig ist, anders. Hier gilt der Zeitpunkt, an dem du das Geld von deinem Kunden tatsächlich erhältst. Somit ist die Umsatzsteuer beim Zahlungseingang fällig und nicht schon dann, wenn du die Rechnung ausstellst. Bei der Sollbesteuerung ist die Steuer bereits auf offenen Rechnungen fällig – unabhängig vom Zahlungseingang.
Wann entsteht also die Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt für von dir ausgestellte Rechnungen? Ganz einfach ausgedrückt:
- Istbesteuerung = Steuerschuld entsteht beim Zahlungseingang
- Sollbesteuerung = Steuerschuld entsteht beim Ausstellen der Rechnung
Das Prinzip kann auch auf die Vorsteuer umgelegt werden: Die Vorsteuer auf Eingangsrechnungen für bezogene Lieferungen und Leistungen kann bei der Sollbesteuerung abgezogen werden, wenn diese verbucht wird (und nicht erst bei der Bezahlung der Rechnung).
Sollbesteuerung anwenden: Ja oder nein?
Grundsätzlich gilt: Die Sollbesteuerung KANN immer freiwillig gewählt werden. Ob dies jedoch sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Natürlich gibt es aber auch Bereiche, wo die Sollbesteuerung vorgeschrieben ist:
- für buchführungspflichtige Gewerbebetriebe
- für buchführungspflichtige land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- für andere Tätigkeiten wie zB Vermietung/Verpachtung mit Umsätzen von mehr als 110.000 EUR in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahren; ausgenommen Freiberufler
- wenn in deinem Unternehmen Reverse Charge-Leistungen verrechnet werden (hier geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über); zB Bauleistungen
Alles, wo keine Sollbesteuerung angewendet werden MUSS, DARF nach der Istbesteuerung versteuert werden.
Unser Tipp
Wenn du nicht die Sollbesteuerung aus oben genannten Gründen anwenden musst, ist die Istbesteuerung eher zu bevorzugen. Hier ist die Umsatzsteuer erst fällig, wenn auch tatsächlich Geld vom Kunden bekommst. Dann musst du nicht bereits Steuern für ausgestellte, aber noch unbezahlte Rechnungen zahlen, sondern erst dann, wenn du schon tatsächlich über das Geld verfügen kannst.
Beispiel für Sollbesteuerung in Österreich
Leistungserbringung am 27. Jänner 2025
Dein Kunde bestellt Ware oder eine Dienstleistung bei dir. Du lieferst bzw. erbringst die Leistung am 20.01.2025.
Rechnung schreiben am 12. Februar 2025
Du hättest jetzt grundsätzlich bis zu sechs Monate Zeit, deine Rechnung zu schreiben. Ausnahme: Du hast die Lieferung/Leistung innerhalb der EU erbracht. Dann geht die Frist bis zum 15. des Folgemonats. Lass dir aber nicht zu viel Zeit damit- kümmer dich schnellstmöglich darum, die Rechnung auszustellen und deinem Kunden zu schicken!
Umsatzsteuer fällig am 15. April 2025
Du musst die aufgrund deiner Rechnung fällige Umsatzsteuer bis spätestens zum 15. des übernächsten Monats nach Ausstellung der Rechnung ans Finanzamt abführen. In unserem Beispiel war das Rechnungsdatum der 12. Februar – die abzuführende Umsatzsteuer ist also am 15. April 2025 fällig.
Hinweis: Mit ProSaldo.net kannst du die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung schnell & einfach erledigen!

Nina ist mit Leib und Seele Customer Success Managerin. Sie hilft Anwendern seit 2015 bei allen Fragen und Anliegen zu ProSaldo.net weiter und kennt das Tool wie ihre Westentasche.