In Zeiten steigender Energiekosten stellt die österreichische Bundesregierung die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen zur Verfügung. Diese Pauschalförderung soll helfen, die finanzielle Belastung durch Energiepreise zu mindern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern.
Wer ist bezugsberechtigt?
Die Energiekostenpauschale richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 EUR und 400.000 EUR. Dies umfasst eine breite Palette von Betrieben, die oft besonders stark von Energiepreiserhöhungen betroffen sind.
Voraussetzungen für das Energiekostenpauschale
Um die Energiekostenpauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Unternehmensgröße: Dein Unternehmen muss als Klein- oder Kleinstunternehmen klassifiziert sein.
Jahresumsatz: Der Jahresumsatz deines Unternehmens im Kalenderjahr 2023 muss zwischen 10.000 EUR und 400.000 EUR liegen.
De-minimis-Richtlinie: Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU, was bedeutet, dass die Gesamtbeihilfen, die ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren erhalten hat, eine bestimmte Grenze nicht überschreiten dürfen.
Weitere Voraussetzungen:
- Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestanden sein.
- Das Unternehmen muss seine Betriebsstätte in Österreich haben.
- Das Unternehmen muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig gewesen sein.
- Es handelt sich beim Unternehmen um ein konzessioniertes Unternehmen des öffentlichen Verkehrs oder um einen gemeinnützigen Rechtsträger mit unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.
Wie stellt man den Antrag für das Energiekostenpauschale?
Der Antrag auf die Energiekostenpauschale muss online gestellt werden. Hier sind die Schritte im Detail:
Vorbereitung: Prüfe, ob du bezugsberechtigt bist. (Jahresumsatz und Klassifizierung als Klein- oder Kleinstunternehmen). Nutze den Branchencheck für die Prüfung, ob deine Branche grundsätzlich antragsberechtigt ist. Dies erfolgt mit dem ÖNACE-Code deines Unternehmens.
Online-Antrag: Besuche die Website www.energiekostenpauschale.at und gehe dort die einzelnen Schritte durch. Du musst dich dafür beim USP anmelden und einloggen.
Einreichung: Fülle nach dem Login beim USP das Formular aus. Die voraussichtliche Förderung wird direkt berechnet. Du musst keine Unterlagen hochladen. Nach dem Absenden wird dein Antrag automatisiert geprüft.
Antrag positiv: Wenn dein Antrag in Ordnung ist, erhältst du eine Benachrichtigung. Die Förderung wird an dich überwiesen.
Antrag negativ: Wenn dein Antrag abgelehnt wird, erhältst du eine Verständigung über die Gründe der Ablehnung.
Weitere Informationen und spezifische Details zur Antragsstellung findest du auf der offiziellen Website der Energiekostenpauschale. Wenn du technische Probleme bzw. kein USP-Konto oder keine ID-Austria hast, findest du dort ebenfalls dort die weiteren Lösungswege.

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