Die Sozialversicherung ist in Österreich das gesetzliche Pflichtsystem, das dich gegen Risiken wie Krankheit, Unfall und Alter absichert. Für dich als Selbstständigen ist meist die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) zuständig. Anders als Angestellte, die automatisch über den Dienstgeber angemeldet werden, bist du selbst dafür verantwortlich, dich anzumelden und deine Beiträge basierend auf deinem Gewinn abzuführen.
💡 Das lernst du in diesem Artikel
- Wer bei der SVS versichert ist.
- Wie hoch die Beitragssätze bzw. die Beiträge der SVS sind.
- Was die Unternehmensform mit den SVS-Beiträgen zu tun hat.
- Wie dein Einkommensteuerbescheid die SVS-Beiträge beeinflusst.
- Was der Unterschied zwischen Steuer-Kleinunternehmer und SVS-Kleinunternehmer ist.
Wer ist bei der SVS versichert?
Grundsätzlich sind alle Personen bei der SVS pflichtversichert, die selbstständig tätig sind. Das betrifft vor allem:
- Gewerbetreibende: Sobald du einen Gewerbeschein hast, bist du in der Regel pflichtversichert (GSVG).
- Neue Selbstständige: Dazu gehörst du, wenn du keinen Gewerbeschein brauchst (z.B. Vortragende, Künstler, Texter), aber deine Einkünfte eine bestimmte Grenze überschreiten (derzeitige Versicherungsgrenze: ca. 6.613,20 Euro jährlich).
- Freiberufler: Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Apotheker (FSVG).
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Wenn du wesentlichen Einfluss auf deine GmbH hast (mehr als 50 % Anteile oder Sperrminorität).
Die Beiträge: Was kommt auf dich zu?
Als Selbstständiger zahlst du nicht einen fixen Betrag, sondern einen Prozentsatz deines Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben). Das ist der Punkt, an dem eine saubere Buchhaltung mit einem Tool wie ProSaldo.net bares Geld wert ist – denn je genauer du deine Ausgaben erfasst, desto präziser ist deine Beitragsgrundlage.
Hier sind die derzeitigen Beitragssätze (aktuellster Stand 2025) im Überblick:
| Versicherungszweig | Beitragssatz |
| Pensionsversicherung (PV) | 18,50 % |
| Krankenversicherung (KV) | 6,80 % |
| Selbstständigenvorsorge | 1,53 % |
| Unfallversicherung | ca. 12,07 € monatlich (fix) |
Wichtig zu wissen: In den ersten drei Jahren deiner Selbstständigkeit zahlst du meist nur einen Mindestbeitrag (Mindestbeitragsgrundlage), da dein tatsächlicher Gewinn noch nicht feststeht.
Aber Achtung: Wenn dein Gewinn später höher ist, fordert die SVS die Differenz teilweise nach („Nachbemessung“). Gerade in den ersten drei Jahren wird oft nicht alles sofort, sondern ein Teil der Differenz nachverrechnet. Lege dir dafür unbedingt Geld zur Seite!
Vergleich: Sozialversicherung nach Unternehmensform
Die Regeln unterscheiden sich je nachdem, wie du gründest.
1. Einzelunternehmer & Gewerbetreibende
- Pflichtversicherung: Startet grundsätzlich mit der Gewerbeanmeldung.
- Ausnahme (Kleinunternehmerregelung der SVS): Seit 2025 gelten hier neue Grenzen. Wenn dein Umsatz unter 55.000 Euro liegt (Anhebung der Grenze analog zum Steuerrecht) und dein Gewinn unter der Geringfügigkeitsgrenze (ca. 6.613,20 Euro im Jahr 2025) bleibt, kannst du dich von der Pensions- und Krankenversicherung befreien lassen. Du bist dann nur unfallversichert (ca. 12 Euro/Monat).
Tipp: Nutze ProSaldo.net, um deine Umsatzgrenzen laufend im Blick zu behalten, damit du nicht ungewollt aus der Befreiung fällst.
2. Neue Selbstständige (ohne Gewerbeschein)
- Pflichtversicherung: Beginnt erst, wenn du die Versicherungsgrenze von ca. 6.613,20 Euro (aktuellster Stand 2025) Gewinn im Jahr überschreitest.
- Besonderheit: Du musst dich selbst melden, sobald du merkst, dass du die Grenze überschreitest. Tust du das nicht, drohen Strafzuschläge.
3. GmbH-Geschäftsführer
- Angestellter Geschäftsführer (ohne Anteile oder < 25 %): Du bist meist „ganz normal“ nach ASVG versichert (wie ein Angestellter).
- Gesellschafter-Geschäftsführer (über 50 % Anteile): Du fällst unter das GSVG (SVS), da du als „Unternehmer“ giltst und keinen Dienstgeber hast, der für dich einzahlt.
4. Freiberufler
- Viele Freiberufler (Rechtsanwälte, Ziviltechniker) haben eigene Versorgungswerke (Kammern).
- Freiberufler ohne Kammer (z.B. selbstständige Physiotherapeuten) sind oft als Neue Selbstständige bei der SVS versichert.
5. Spezialfall: IT-Freelancer & Software-Entwickler
Gerade in der IT-Branche herrscht oft Unsicherheit. Hier ist die Unterscheidung besonders wichtig:
- Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung: Meldest du dieses freie Gewerbe an, bist du Gewerbetreibender (GSVG).
- Reine Software-Entwicklung/Programmierung: Wenn du rein schöpferisch tätig bist, kannst du unter Umständen als Neuer Selbstständiger gelten.
Achtung Falle: Da IT-Freelancer oft schon im ersten Jahr hohe Umsätze erzielen, die SVS aber anfangs nur die Mindestbeiträge vorschreibt, kommt im 3. oder 4. Jahr oft eine Nachzahlung in fünfstelliger Höhe.
Tipp: Mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in ProSaldo.net siehst du deinen tatsächlichen Gewinn in Echtzeit und kannst die zu erwartende SVS-Nachzahlung sofort auf ein Sparkonto legen.
Warum deine Buchhaltung für die SVS entscheidend ist
Die Höhe deiner Sozialversicherung hängt direkt von deinem Einkommensteuerbescheid ab. Die SVS bekommt die Daten automatisch vom Finanzamt.
Hier passiert oft der Fehler: Viele Selbstständige schätzen ihren Gewinn falsch ein.
- Gewinn zu hoch eingeschätzt: Du zahlst unterjährig zu viel Beiträge (Liquiditätsengpass).
- Gewinn zu niedrig eingeschätzt: Du bekommst Jahre später eine saftige Nachzahlung, die schon viele in den Konkurs getrieben hat.
Die Lösung: Nutze von Anfang an eine professionelle Software wie ProSaldo.net.
Egal ob Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (für Einzelunternehmer) oder doppelte Buchhaltung (für GmbHs).
- Du siehst sofort, wie hoch dein Gewinn aktuell ist.
- Du kannst Rücklagen für die SVS-Nachzahlung exakt planen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur SVS
Wie melde ich mich bei der SVS an?
Gewerbetreibende werden meist automatisch durch die Gewerbebehörde gemeldet. Neue Selbstständige müssen sich aktiv mittels Formular bei der SVS melden, sobald sie die Einkommensgrenze überschreiten.
Was ist der Unterschied zwischen Steuer-Kleinunternehmer und SVS-Kleinunternehmer?
- Umsatzsteuer (Finanzamt): Seit 2025 liegt die Grenze bei 55.000 Euro Brutto-Umsatz. Bleibst du darunter, musst du keine Umsatzsteuer verrechnen.
- Sozialversicherung (SVS): Auch hier wurde die Grenze für die Ausnahme von der Vollversicherung (Kleinstunternehmerregelung) ab 2025 auf 55.000 Euro Umsatz angehoben. Um die Ausnahme zu nutzen, darf dein Gewinn jedoch zusätzlich die Geringfügigkeitsgrenze (ca. 6.613,20 Euro) nicht überschreiten.
Was passiert, wenn ich meine Beiträge nicht zahlen kann?
Die SVS bietet oft Ratenzahlungen an. Wichtig ist, den Kopf nicht in den Sand zu stecken. Wenn du deine Zahlen dank ProSaldo.net im Griff hast, erkennst du Engpässe frühzeitig und kannst proaktiv handeln.

Nina ist mit Leib und Seele Customer Success Managerin. Sie hilft Anwendern seit 2015 bei allen Fragen und Anliegen zu ProSaldo.net weiter und kennt das Tool wie ihre Westentasche.
Die bereitgestellten Informationen sind unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Sie dienen lediglich der allgemeinen Information und sollten nicht als rechtlicher Rat oder Grundlage für Entscheidungen interpretiert werden.
Quellenhinweis: Dieser Artikel basiert auf den aktuellen Informationen der SVS und der Österreichischen Sozialversicherung. Bitte beachte, dass sich Gesetzeslagen ändern können und dieser Artikel keine persönliche Steuerberatung ersetzt.
