Läuft dein Geschäftsjahr 2026 schlechter als geplant – weniger Aufträge, ein großer Kunde weniger, eine ruhigere Saison? Dann lohnt es sich, die Einkommensteuervorauszahlung herabsetzen zu lassen: Sonst zahlst du mit deiner aktuellen Vorauszahlung möglicherweise deutlich mehr, als am Jahresende tatsächlich fällig wird. Das Geld liegt bis zur Veranlagung beim Finanzamt – Geld, das du im laufenden Jahr für dein Business brauchen könntest.
Die gute Nachricht: Du kannst das ändern. Mit einem Antrag lässt sich deine Einkommensteuervorauszahlung herabsetzen – auf ein realistisches Niveau, das zu deiner tatsächlichen Geschäftslage passt.
💡 Das lernst du in diesem Artikel
- wie die Einkommensteuervorauszahlung berechnet wird,
- wer eine Herabsetzung beantragen kann,
- wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert,
- was passiert, wenn du stattdessen zu wenig zahlst, und
- warum der 30. September die entscheidende Frist ist.
Wichtig: Damit eine Herabsetzung noch für das laufende Jahr 2026 wirkt, muss der Antrag spätestens bis 30. September beim Finanzamt eingehen. Danach ist nur noch eine Anpassung für 2027 möglich.
Was ist die Einkommensteuervorauszahlung überhaupt?
Als Selbstständige/r oder EPU zahlst du deine Einkommensteuer nicht erst am Jahresende, sondern unterjährig in vier Raten voraus:
| Fälligkeitstermin | Rate |
|---|---|
| 15. Februar | 1. Vorauszahlung |
| 15. Mai | 2. Vorauszahlung |
| 15. August | 3. Vorauszahlung |
| 15. November | 4. Vorauszahlung |
Die Höhe legt das Finanzamt fest – auf Basis deines letzten Einkommensteuerbescheids, aufgeschlagen um 4 % für das Folgejahr und um weitere 5 % pro weiterem Jahr. Das heißt: Je länger dein letzter Bescheid zurückliegt, desto stärker weicht die Vorschreibung von deiner tatsächlichen aktuellen Situation ab – in beide Richtungen.
Läuft dein Geschäft 2026 besser als im Bescheidjahr, ist die Vorschreibung meist zu niedrig. Läuft es schlechter, zahlst du zu viel vor. Genau für diesen zweiten Fall gibt es die Herabsetzung.
Warum sich ein Herabsetzungsantrag lohnen kann
Eine zu hohe Vorauszahlung ist kein verlorenes Geld – du bekommst die Differenz nach der Veranlagung zurück. Das Problem ist die Zwischenzeit: Bis dahin steht dir das Geld nicht zur Verfügung, obwohl du es jetzt für laufende Kosten, Investitionen oder einfach als Liquiditätspolster brauchen könntest.
Gerade jetzt lohnt es sich für viele, die eigene Einkommensteuervorauszahlung herabsetzen zu lassen. Typische Situationen, in denen sich das lohnt:
- Auftragsrückgang oder ein weggefallener Großkunde
- Elternzeit, Krankheit oder reduzierte Arbeitszeit
- eine größere Investition, die den Gewinn drückt
- ein insgesamt schwächeres Jahr als im Vergleichsbescheid
Wer kann die Herabsetzung beantragen?
Grundsätzlich jede/r Einkommensteuerpflichtige – also auch EPU und Selbstständige –, die für 2026 ein niedrigeres Einkommen erwarten, als der aktuellen Vorschreibung zugrunde liegt. Eine bloße Behauptung reicht dem Finanzamt allerdings nicht: Du musst die geringere Gewinnerwartung plausibel machen, etwa mit
- einer aktuellen Umsatzübersicht oder Zwischenbilanz,
- einem Vergleich zum Vorjahreszeitraum,
- einer Aufstellung weggefallener Aufträge oder Kunden.
Einkommensteuervorauszahlung herabsetzen: So stellst du den Antrag
So gehst du Schritt für Schritt vor, um deine Einkommensteuervorauszahlung herabsetzen zu lassen:
- Zahlen zusammenstellen. Verschaffe dir einen aktuellen Überblick über Einnahmen und Ausgaben 2026 und schätze dein voraussichtliches Jahresergebnis. Wer laufend bucht, hat diese Zahlen jederzeit griffbereit – dazu gleich mehr.
- Vergleichen. Stelle dein voraussichtliches Ergebnis der aktuellen Vorschreibung gegenüber. Ist die Abweichung deutlich, lohnt sich der Antrag.
- Antrag einbringen. Am einfachsten geht das über FinanzOnline (Eingaben → Anträge/Anbringen → Herabsetzung der Vorauszahlung) oder formlos schriftlich mit kurzer Begründung.
- Frist einhalten. Der Antrag muss bis 30. September 2026 beim Finanzamt eingelangt sein, damit er die November-Rate noch mindert.
- Bescheid abwarten. Das Finanzamt prüft und passt die Vorschreibung entsprechend an.
Nach dem 30. September ist eine Reduktion für 2026 nicht mehr möglich – für die November-Rate bleibt dann höchstens eine Stundung oder Ratenzahlung als Option.

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Was passiert, wenn du stattdessen zu wenig zahlst?
Die Herabsetzung ist kein Freifahrtschein zum Kleinrechnen. Fällt deine tatsächliche Steuerlast am Jahresende höher aus als die (herabgesetzten) Vorauszahlungen, fallen Anspruchszinsen an – und zwar ab 1. Oktober des Folgejahres auf den Differenzbetrag. Eine Bagatellgrenze von 50 Euro sorgt dafür, dass kleine Abweichungen nicht ins Gewicht fallen. Wer merkt, dass die Herabsetzung zu großzügig ausgefallen ist, kann mit einer freiwilligen Nachzahlung gegensteuern.
Umgekehrt gilt übrigens auch: Hast du zu viel vorausgezahlt, verzinst das Finanzamt den Überschuss ab 1. Oktober des Folgejahres zu deinen Gunsten – ein weiterer Grund, warum eine realistische Vorauszahlung für beide Seiten die bessere Lösung ist.
Wie ProSaldo.net dir dabei hilft
Der größte Aufwand bei einem Herabsetzungsantrag ist selten der Antrag selbst, sondern die Frage: Wie stehe ich eigentlich gerade da? Wer seine Buchhaltung laufend mit ProSaldo.net führt, hat die Antwort sofort parat – Einnahmen, Ausgaben und dein voraussichtliches Jahresergebnis sind jederzeit aktuell und auf einen Klick abrufbar. Damit lässt sich in wenigen Minuten einschätzen, ob eine Herabsetzung sinnvoll ist, und die nötigen Zahlen für die Begründung liegen direkt vor.
Fazit
Eine zu hohe Einkommensteuervorauszahlung ist kein Beinbruch, aber unnötig gebundenes Kapital. Wenn dein Geschäftsjahr 2026 schwächer läuft als der letzte Bescheid vermuten lässt, lohnt sich der Blick auf deine aktuellen Zahlen – und im Zweifel, die Einkommensteuervorauszahlung herabsetzen zu lassen, bevor die Frist am 30. September abläuft. Mit einer laufend geführten Buchhaltung wie ProSaldo.net hast du die dafür nötige Übersicht ohnehin schon im System.
Ja – wenn du merkst, dass dein Gewinn heuer höher ausfällt, kannst du eine freiwillige Erhöhung beantragen oder eine Anzahlung leisten, um spätere Anspruchszinsen zu vermeiden.
Dann wirkt eine Herabsetzung erst für das Folgejahr. Für die noch offene November-Rate 2026 bleibt nur eine Stundung oder Ratenvereinbarung mit dem Finanzamt.
Nicht zwingend – ein formloser, gut begründeter Antrag über FinanzOnline reicht in der Regel aus. Bei komplexeren Fällen (z. B. mehreren Einkunftsarten) empfiehlt sich fachliche Unterstützung.
Die SVS-Vorschreibung läuft separat und über ein eigenes Verfahren. Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf die Einkommensteuervorauszahlung beim Finanzamt.
Externe Quellen
- WKO.at (Herabsetzung der Steuervorauszahlungen)
- bmf.gv.at (Anrechnung von Lohnsteuer und Einkommensteuervorauszahlungen)
- RIS.bka.gv.at (§ 45 Einkommensteuergesetz 1988)

Nina ist mit Leib und Seele Customer Success Managerin. Sie hilft Anwendern seit 2015 bei allen Fragen und Anliegen zu ProSaldo.net weiter und kennt das Tool wie ihre Westentasche.
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen – insbesondere zur Zuordnung einzelner Produkte – empfiehlt sich die Beratung durch einen österreichischen Steuerberater.
