💡 Das lernst du in diesem Artikel
- Das Dreiecksgeschäft in Österreich erspart dir die teure Umsatzsteuer-Registrierung im Bestimmungsland.
- Deine Rechnung an den Kunden muss Reverse Charge und Art. 25 UStG klar nennen.
- In der UVA meldest du den Kauf unter KZ 077 und den Verkauf unter KZ 017.
- Die Lieferung im Dreiecksgeschäft muss in der ZM das Kennzeichen „D“ erhalten.
Definition Dreiecksgeschäft (Art. 25 UStG)
Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn:
- Drei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten (A, B und C) beteiligt sind.
- Ein einziger Warenfluss direkt vom ersten Lieferanten (A) zum letzten Abnehmer (C) erfolgt.
- Zwei Rechnungsflüsse bestehen (A → B und B → C).
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Die bisher auf drei Beteiligte (A–B–C) beschränkte Dreiecksgeschäftsregelung kann nun auch in Reihengeschäften mit mehr als drei Parteien angewendet werden. Näheres im letzten Absatz.
Beispiel für ein Dreiecksgeschäft
Du als österreichisches Unternehmen (B) bestellst Ware bei einem deutschen Lieferanten (A). Die Ware geht aber direkt an deinen italienischen Kunden (C).
Umsatzsteuerliche Behandlung (Dein Vorteil als B)
Das Ziel der Vereinfachung ist klar: Du musst dich nicht im Bestimmungsland (Italien/C) für die Umsatzsteuer registrieren, obwohl die Ware dort ankommt.
Transaktion | Umsatzsteuerliche Behandlung für Dich (B in Österreich) |
Einkauf (A → B) | Du bewirkst einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich, der jedoch gemäß Art. 25 Abs. 2 UStG als besteuert gilt. Das heißt: keine Erwerbsteuer und kein Vorsteuerabzug im Inland. |
Verkauf (B → C) | Dies gilt als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an C im Rahmen des Dreiecksgeschäfts (Art. 25 Abs. 3 lit. c und d UStG). Die Steuerschuld geht auf deinen Abnehmer C in Italien über (Reverse Charge). |
Zwingende Voraussetzungen. Wann greift die Vereinfachung?
Damit die Vereinfachungsregelung für dich als Unternehmen B greift, musst du sicherstellen, dass alle diese Punkte erfüllt sind:
- Drei Parteien, drei Staaten: Beteiligt sind drei Unternehmer (A, B, C) mit UID-Nummern aus drei verschiedenen EU-Ländern. (Anmerkung: Dies ist nun der Mindestfall; es können auch mehr sein, siehe Absatz: Erweiterte Dreiecksgeschäfts-Vereinfachung).
- Direkter Transport: Die Ware gelangt unmittelbar von A zu C. Wichtig: Der Transport darf nicht vom letzten Abnehmer (C) veranlasst werden, sondern nur von A oder von dir (B).
- UID-Verwendung B: Du musst gegenüber A und C mit einer UID-Nummer auftreten, die weder vom Abgangsland (A) noch vom Bestimmungsland (C) erteilt wurde (also mit deiner österreichischen UID-Nummer).
- B ist nicht registriert in C: Du darfst im Bestimmungsland (C/Italien) weder deinen Unternehmenssitz noch eine Betriebsstätte haben.
- C ist Unternehmer/juristische Person: Dein letzter Abnehmer (C) muss für die Umsatzsteuer im Bestimmungsland erfasst sein und dort die Steuerschuld übernehmen.
Buchhalterische- und Melde-Pflichten (Für Dich als B in AT)
1. Rechnungsstellung an C
Deine Rechnung an den letzten Abnehmer (C) über 12.000 € muss zwingend folgende Angaben enthalten, sonst scheitert die Vereinfachungsregelung (Art. 25 Abs. 4 UStG):
- Keinen gesonderten Ausweis der österreichischen Umsatzsteuer.
- Deine eigene UID-Nummer (ATU…).
- Die UID-Nummer deines Abnehmers (C) (IT…).
- Ausdrücklicher Hinweis auf das Dreiecksgeschäft (z.B. „Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft gemäß Art. 25 UStG“).
- Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld (z.B. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“).
2. Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA)
Du musst zwei Einträge in deiner UVA vornehmen:
Sachverhalt | UVA-Kennzahl | Betrag |
Lieferung an C (Verkauf) | 017 (Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Dreiecksgeschäft) | 12.000 € (Entgelt) |
Erwerb von A (Einkauf) | 077 (Erwerbe gem. Art. 3 Abs. 8 UStG, die als besteuert gelten) | 10.000 € (Entgelt) |
Da der Erwerb als besteuert gilt, entsteht für dich keine Zahllast in Österreich.
3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
Du musst die Lieferung an C in deiner ZM korrekt melden (Art. 25 Abs. 6 UStG):
- UID des Abnehmers (C): (IT…)
- Betrag: 12.000 €
- Kennzeichen: „D“ (für Dreiecksgeschäft)
Buchungssätze im österreichischen Einheitskontenrahmen (EKR)
Wir verwenden das Beispiel mit Einkauf 10.000 € und Verkauf 12.000 €:
1. Einkauf von A (Deutschland)
Du verbuchst den Betrag Netto (keine USt/VSt), wobei dein Buchhaltungsprogramm die KZ 077 für die UVA steuern muss.
Soll | Haben | Betrag | Erläuterung |
5010 HW-Einsatz | 3300 Verbindlichkeiten L&L | 10.000 € | Einkauf von A, ig. Erwerb gilt als besteuert (KZ 077). |
2. Verkauf an C (Italien)
Hier buchst du einen steuerfreien Erlös, der die KZ 017 für die UVA und das Kennzeichen „D“ für die ZM auslösen muss.
Soll | Haben | Betrag | Erläuterung |
2000 Forderungen L&L | 4010 HW-Erlöse steuerfrei | 12.000 € | Verkauf an C, steuerfrei nach Art. 25 UStG (KZ 017 und „D“). |
Typische Stolperfallen
- Fehlerhafte Rechnung: Wenn der Hinweis auf das Dreiecksgeschäft oder der Reverse-Charge-Vermerk fehlt, scheitert die Vereinfachung. Sie riskieren einen kumulativen innergemeinschaftlichen Erwerb und müssten in Österreich die Erwerbsteuer entrichten, ohne diese als Vorsteuer abziehen zu dürfen.
- Falsche ZM-Meldung: Die Meldung mit Kennzeichen „D“ ist zwingend erforderlich, damit der Erwerb in Österreich als besteuert gilt.
- Transport C: Wenn der Kunde C den Transport veranlasst oder abholt, liegt kein Dreiecksgeschäft vor, sondern ein kompliziertes Reihengeschäft mit Registrierungspflichten!
Denke daran, die korrekte und vollständige Dokumentation sowie die Einhaltung der Meldefristen sind bei Dreiecksgeschäften das A und O, um teure Nachzahlungen zu vermeiden.
Wichtige Änderung: Die erweiterte Dreiecksgeschäfts-Vereinfachung (Seit 2023)
Die Vereinfachungsregelung des Dreiecksgeschäfts gemäß Art. 25 UStG ist grundsätzlich eine Sonderform des Reihengeschäfts. Das bedeutet, dass mehrere Unternehmer (mehr als drei) hintereinander über dieselbe Ware Verträge abschließen, wobei die Ware direkt vom ersten Lieferanten zum letzten Kunden geht.
Wichtige Änderung ab 01.01.2023 (Österreich):
Bisher war die Vereinfachung in Österreich nur bei genau drei Beteiligten (A → B → C) möglich. Durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde die Regelung ausgeweitet:
Die Dreiecksgeschäfts-Vereinfachung kann nun auch innerhalb eines Reihengeschäfts mit mehr als drei Beteiligten angewendet werden!
Was bedeutet das für dich?
Stell dir eine Kette aus vier Unternehmern vor (A → B → C → D). Trotz der Kette kann ein Teil dieser Kette als Dreiecksgeschäft abgewickelt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Achtung, wichtiger Punkt:
- Auch bei einer Kette von z.B. vier Parteien kann immer nur ein einziger Unternehmer die Vereinfachungsregelung für sich beanspruchen.
- Das Dreiecksgeschäft wird immer für den Unternehmer „herausgeschält“, der den innergemeinschaftlichen Erwerb tätigt – den Empfänger der sogenannten „bewegten Lieferung“ (also in der klassischen Form der mittlere Unternehmer).
Die Erweiterung auf Reihengeschäfte mit mehr als drei Beteiligten ist eine große Erleichterung, da sie dir in komplexeren Ketten ebenfalls die kostspielige umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland ersparen kann.

Nina ist mit Leib und Seele Customer Success Managerin. Sie hilft Anwendern seit 2015 bei allen Fragen und Anliegen zu ProSaldo.net weiter und kennt das Tool wie ihre Westentasche.
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