27. Oktober 2015 von Aleks M.
Mit der Steuerreform 2015/2016 sind einige Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug beschlossen worden. Im letzten Teil unser Blogreihe zum Thema Steuerreform 2015/2016 haben wir für Sie die zentralsten Punkte zusammengefasst.
Die Einführung der Registrierkassenpflicht als Maßnahme zur Betrugsbekämpfung hat ursprünglich für viel Diskussion und Aufregung gesorgt. Die endgültig geltenden Bestimmungen für die Einführungspflicht sind nun für Betriebe erleichtert worden und sehen folgendes vor:
Für Betriebe die überwiegend Barumsätze erzielen, deren Netto-Jahresumsatz über 15.000 Euro liegt und deren Barumsätze die Grenze von 7.500 Euro pro Jahr überschreiten, soll ab 01.01.2016 die Registrierkassenpflicht gelten. Das bedeutet, dass sie alle ihre Bareinnahmen mittels elektronischer Registrierkasse zu erfassen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Verkauf von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Plätzen, etc.) sind jedoch Ausnahmen von dieser Pflicht vorgesehen.
Unternehmer sind ab 01.01.2016 aufgrund der Steuerreform 2015/2016 verpflichtet für Barumsätze bzw. erhaltene Barzahlungen einen Beleg zu erteilen. Der Beleg hat bestimmte Mindestangaben zu enthalten. Die Belegerteilungspflicht besteht unabhängig von der Rechnungserstellungspflicht.
Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 ist eine Einschränkung des Bankgeheimnisses in Finanzverfahren vorgesehen. Nach der bisherigen Rechtslage wurde das Bankgeheimnis bei der Verfolgung von Finanzvergehen erst mittels Einleitung eines Strafverfahrens aufgehoben. Mit der neuen Regelung soll ein zentrales Kontenregister geschaffen werden. Auf dieses Kontenregister sollen Staatsanwaltschaften, Finanzstrafbehörden, Abgabenbehörden, Strafgerichte und das Bundesfinanzgericht zugreifen können.
Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das mit 01.01.2016 in Kraft tritt, soll vordergründig durch bessere Zusammenarbeit der zuständigen Einrichtungen und Behörden dem Sozialbetrug entgegengewirkt werden. Die wichtigsten Ziele sind:
Hier geht es zum ersten bzw. zweiten Teil der Blogreihe Steuerreform 2015/2016